(...) Leider konkretisieren Sie nicht, welche geänderten Bedingungen bei der Hinterbliebenenrente Ihrer Meinung nach warum angegangen werden sollten. (...) Eine Klarstellung vorweg: Die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Hinterbliebenenrente wurde bereits zum 1. Januar 1986 mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) von der damals regierenden Koalition aus CDU/CSU und FDP eingeführt. Seitdem wird Einkommen der Witwe oder des Witwers, das einen Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. (...) Im Jahr 2002 wurde die Hinterbliebenenrente von der SPD-geführten Regierung reformiert. Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) haben wir dafür gesorgt, dass alle Einkommensarten gleich behandelt werden, indem neben Einkünften aus Arbeit auch Einkünfte aus Vermögen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. (...) Das Ziel dieser Regelung war, die Hinterbliebenenrente zielgenauer auf Personen auszurichten, die wegen der Erziehung von Kindern regelmäßig keiner durchgehenden Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. (...) Da Sie zwei Kinder erzogen haben, sollten Sie zu Ihrer Hinterbliebenenrente zusätzlich 91,34 Euro bekommen. (...)
(...) Wir wollen, dass Arbeit in unserer Gesellschaft eine höhere Wertschätzung genießt. Die Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem progressiven Steuertarif wäre ein konsequenter Schritt in diese Richtung. (...)
(...) An meiner Haltung zu Fracking hat sich rein gar nichts geändert. Ich lehne unkonventionelles Fracking nach wie vor ab. Die Gründe für mein Abstimmungsverhalten habe ich sowohl in einer persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages als auch in zahlreichen Pressestatements dargelegt. (...)
(...) Da in der Regel die höheren Einkommen von Kinderfreibeträgen profitieren, haben wir diese Erhöhung nur bei gleichzeitiger Anhebung des Kindergeldes akzeptiert. Um die große Mehrheit der Familien zu entlasten, die von einer alleinigen Kinderfreibetragserhöhung nichts hätten, wurde deshalb auch das jährliche Kindergeld ab dem Jahr 2015 um 48 Euro erhöht und steigt ab 2016 um weitere 24 Euro. Das monatliche Kindergeld beträgt damit ab 1.1.2016 für erste und zweite Kinder 190 Euro monatlich. (...)
(...) nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Daten abrufen und es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Im Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist der von Minister Maas vorgelegte Straftatenkatalog deutlich reduziert worden. Der Abruf von Daten wird nur für schwerste Straftaten möglich sein. (...)
(...) Bei all diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU. (...)