Frage an Bernhard Bönisch von Elena K. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Bönisch,
am Mittwoch stimmt der Bundestag über das 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ab. Dieser Gesetzesentwurf räumt dem BMG und der Bundesregierung im Falle einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" die Möglichkeit ein, ohne parlamentarische Kontrolle tiefgreifende Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung vorzunehmen (betr. Reisefreiheit, Berufsausübung, Beherbergung etc.). Dieses Gesetz soll nun im Schnelldurchlauf durch Bundestag und Bundesrat getrieben werden - und das trotz massiven Protests durch weite Teile der Bevölkerung. In einem Land wie Sachsen-Anhalt sind wir von Politikverdrossenheit und Rechtskonservativen ohnehin umgeben. Eine Abgabe der parlamentarischen Verantwortung an die Exekutive würde diesen Tendenzen weiteren Auftrieb verleihen. Das Festhalten am Demokratieprinzip, das (langwierige) Ringen um gute Antworten, die Anhörung verschiedener Betroffener hingegen verkörpert lebendige Demokratie und schützt nicht nur vor Machtmissbrauch, sondern auch vor vorschnellen und unausgegorenen Entscheidungen.
Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz will schnelle Legitimation zu schnellem Handeln ohne parlamentarische Kontrolle. Dieser Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden, um zustimmungsfähig zu werden.
Herr Bönisch, wie stehen Sie zu Ihrem Mandat als Abgeordnete des dt. Bundestages, zu Ihrer Pflicht, parlamentarische Kontrolle auszuüben? Werden Sie Ihr Mitbestimmungsrecht im Sinne des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes beschneiden lassen? Oder werden Sie Nachbesserungen im Gesetzesentwurf einfordern, mit der Konsequenz sich unbequem zu machen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit demokratischen Grüßen,
D. E. K.