Frage an Bernhard Bönisch von Beate G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bönisch,
ich bin eine angagierte Ergotherapeutin hier in Halle,
aufgrund der anstehenden Landtagswahlen und dem Vorhaben in Sachsen-Anhalt z.B. Ganztagsschulen einzurichten, sind meine Fragen unter anderem:
1. Was passiert mit uns Ergotherapeuten, da sich die gesellschaftlichen Bedingungen ändern und die Kinder dann vorrangig die Ganztagsschulen besuchen werden? Wie können die Ergotherapeuten die medizinisch notwendigen Therapien dann noch gewährleisten? Wird dann die ergotherapeutische Leistung in die Ganztagsschule mit integriert bzw. bekommen die Therapeuten dann rechtlich die Zustimmung in die Einrichtungen zu fahren um dort die Therapien durchzuführen?
2. Wie genau sieht der Inklusionsansatz in den Sonderschulen aus, da diese ja in Sachsen-Anhalt rationiert werden sollen?
3. Wie genau sehen die Chancen der Ergotherapeuten im Gesundheitswesen aus, im Hinblick auf die Ost-West-Angleichung?
4. Gibt es auch in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eines grundständigen Studienganges Ergotherapie?
Mit freundlichen Grüssen
Beate Grimm
Sehr geehrte Frau Grimm,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten.
1. Einerseits glaube ich nicht, dass sich die Zahl der Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt wesentlich erhöhen wird. Andererseits gibt es aber bereits gute Beispiele dafür, dass Therapien tatsächlich in entsprechenden Schulen durchgeführt werden können. Es bedarf dazu konkreter Vereinbarungen zwischen Ihnen, als Leistungserbringer, und den entsprechenden Schulträgern. Einzelheiten kann ich Ihnen dazu bei Bedarf gern mitteilen.
2. Ja, die Landesregierung verfolgt seit einiger Zeit das hehre Ziel, die Inklusion, entsprechend UN-Votum, tatsächlich umzusetzen. Ich selbst sehe diesen Ansatz eher skeptisch, und mit mir zahlreiche Mitglieder der jetzigen CDU-Fraktion im Landtag. Insofern ist es noch gar nicht klar, wie sich diese Entwicklung fortsetzen wird; das wird wohl wesentlich von der Zusammensetzung der neuen Regierungskoalition abhängen. So oder so, bei gutem Willen sollte es keine besonderen Probleme für Ihre Tätigkeit geben, sehr geehrte Frau Grimm.
3. Hierzu möchte ich Sie auf meine Antwort auf die Frage Frau Stoyes verweisen; mehr kann ich auch Ihnen leider nicht sagen.
4. Zu dieser Frage muss ich mich erst noch informieren. Wenn Sie mir direkt eine E-Mail schreiben, kann ich Ihnen die Frage in Bälde beantworten. Es tut mir Leid, dass ich Ihnen heute nicht mehr dazu sagen kann.
Ich wünsche Ihnen eine gute Wahl!
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Bönisch