Zum Entwurf eines Nds. Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation (Drs. 18/11498). Aus dem Beteiligungsverfahren ergibt sich eindeutig die Verfassungswidrigkeit. Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu?
Insbesondere verletzt sind offensichtlich der Abstand zur Grundsicherung und das Abstangsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Hier soll offensichtlich ausschließlich Geld gespart werden, das ist als alleinige Begründung jedoch nicht zulässig.
Sehr geehrter Herr A.,
das Thema ist in der Tat nicht ganz einfach und ziemlich komplex.
Es ist so, dass auch GBD und Verbände Zweifel am Gesetz im Bereich des sog. „Familienergänzungszuschlag“ haben. Das Gesetz liegt aktuell noch einmal im Fachausschuss zur Beratung vor und soll im September im Landtag beschlossen werden. Bis dahin müssen alle Zweifel ausgeräumt sein.
Überspitzt scheint es im Augenblick so zu sein, dass mit dem Gesetz ein verfassungsrechtliches Problem gelöst wird, um ein Neues zu schaffen. Die Lösung wäre hingegen gar nicht schwer: Finanzminister Hilbers müsste mehr Geld bereitstellen, tut er aber nicht.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine befriedigendere Antwort geben kann. Sie entspricht aber meinem aktuellen Kenntnisstand.
Beste Grüße
Bernd Wölbern