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Bernd Wölbern
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Frage von Ian van de M. •

Frage an Bernd Wölbern von Ian van de M. bezüglich Umwelt

Wie stehen sie zum Thema der Rußpartikelfilter für Schornsteine, die bald Pflicht werden sollen?

Mit freundlichen Grüßen

Ihre R10b der Heinrich-Behnken-Schule in Selsingen

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Antwort von
SPD

Lieber Ian.

Danke für die Anfrage bei kandidatenwatch...Tut mir leid, dass die Antwort so lange gedauert hat. (s.o.)

Mir ist klar, dass aufgrund der Medienberichterstattung hinsichtlich der Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen Unsicherheiten und Fragen aufkommen..

Ein paar grundsätzliche umweltpolitische Bemerkungen zur Klärung des Sachverhalts seien mir gestattet, um dann dann kurz auf das weitere politische Verfahren einzugehen:
Holz ist eine erneuerbare Energiequelle und aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Heizung von Räumen führt jedoch zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) verfolgt das Bundesumweltministerium das Ziel, die Vorteile der regenerativen Energie zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren.
Handlungsbedarf besteht hier nicht zuletzt, weil vor allem Staubemissionen aus kleineren Feuerungsanlagen Umwelt- und Gesundheitsexperten zunehmend Sorgen bereiten. Denn rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteigt mittlerweile diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw. So ist die Lage und davor kann man nicht die Augen verschließen, denn Gesundheit geht vor!

Der vorliegende Gesetz-Entwurf sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen unter Betriebsbedingungen und für neue Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte werden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter eingehalten. Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich.
Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden. Den Betreibern wird also genügend Zeit für die individuelle Planung eingeräumt. Denn wenn eine Nachrüstung oder ein Austausch ansteht, sind die Anlagen im Schnitt 30 Jahre alt. Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, werden gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen.

Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich zunächst lediglich um einen Entwurf zur Novelle. Dieser wird Anfang 2008 dem Bundes-Kabinett zugeleitet und anschließend dem Bundestag und Bundesrat, wie es das Verfahren vorsieht, zur Beratung und Entscheidung vorgelegt, so dass mit einer endgültigen Entscheidung etwa Mitte 2008 zu rechnen ist.

Ich hoffe, mit diesen -zugegeben etwas trockenen- Ausführungen die Frage beantwortet zu haben. Ich halte diese Verordnung also grundsätzlich für richtig und die Übergangsfristen für vetretbar.

Beste Grüße

Bernd Wölbern