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Bernd Westphal
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Frage von Dominik D. •

Was unternimmt die Bundesregierung konkret um die steigenden Energiekosten zu bremsen. Warum wird Benzin und Diesel mehrfach besteuert. Wann wird die Bundesregierung die Bürger in diesem Bereich entlasten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf dramatische Weise, wie wichtig es für eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung ist, dass wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten schnell reduzieren. Die Preisentwicklungen bei fossilen Energieträgern sind ein wesentlicher Inflationstreiber. Für die Verbraucher: innen bedeutet das einen beträchtlichen Verlust ihrer Kaufkraft. Hinzukommt, dass die hohen Energiepreise auch massive Folgewirkungen für die Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette haben.

Deshalb hat die Bundesregierung mit den beiden Paketen vom 23. Februar und 23. März, im Umfang von 30 Milliarden Euro, für schnelle und spürbare Entlastungen gesorgt, um soziale Härten abzufedern und Unternehmen entsprechend zu unterstützen.

Zu den bereits beschlossenen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Das Neun-Euro-Ticket, mit dem seit dem 1. Juni, alle Bürgerinnen und Bürger ein ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat nutzen können.
  • Mit dem Tankrabatt haben wir für Entlastung an der Zapfsäule gesorgt. Zum 1. Juni wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß gesenkt.
  • Zudem hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung in der Grundsicherung in Höhe von 200 Euro, einen einmaligen Kinderbonus pro Kind in Höhe von 100 Euro sowie einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro auf den Weg gebracht.  
  • Des Weiteren erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro.
  • Hinzukommt der Heizkostenzuschuss sowie die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022. Das sorgt für Entlastung beim Strompreis.
  • Im September erhalten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro.
  • Zudem hat die Bundesregierung den Arbeitnehmerpauschbetrag, den Grundfreibetrag sowie die Entfernungspauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht.

Klar ist, dass angesichts der hohen Energiepreise, weitere Maßnahmen und Hilfen folgen werden.

Beste Grüße

Bernd Westphal

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