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Bernd Westphal
SPD
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Frage von Heinz K. •

Frage an Bernd Westphal von Heinz K.

Sehr geehrter Herr Westphal,

Bundesrat und Bundestag haben in der vergangenen Woche in erster Lesung über das Fracking-Gesetzespaket beraten. Insbesondere für Niedersachsen ist dieses Gesetzespaket relevant und könnte mittel- bis langfristig Fracking in den unkonventionellen Erdgasvorkommen des Landes ermöglichen.
Die Regelungen sind nicht nur in der Bevölkerung, sondern - wie man der Presse entnehmen kann - auch in den Bundestagsfraktionen und CDU, CSU und SPD stark umstritten. Daher bitte ich Sie um Ihre Einschätzung des Gesetzesentwurfs und um Beantwortung meiner nachstehenden Fragen:

1) Der Gesetzesentwurf sieht die Einberufung einer Expertenkommission zur Begleitung von Probevorhaben vor. Diese könnte letztlich aber auch kommerzielle Fracking-Maßnahmen oberhalb von 3000 Metern Tiefe ermöglichen. Sind Sie für die Einführung einer solchen Expertenkommission? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
2) Stimmen Sie zu, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl sowie die untertägige Versenkung von Lagerstättenwasser aus Tiefbohrungen nur zur besorgen ist, wenn damit keine Veränderung des Grundwassers einhergeht? Wenn nein, warum nicht?
3) Wie viele Fracking-Maßnahmen hat es in Deutschland in Tight Gas gegeben? Lassen sich aufgrund von Monitoring-Maßnahmen abschließende und fundierte Aussagen über die Sicherheit von Tight Gas-Fracking treffen?
4) Soll Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verpresst werden und wenn ja unter welchen Rahmenbedingungen?
5) Sind Sie für eine Einführung des Stand der Technik bei Tiefbohrungen und sollte jede Tiefbohrung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen (wenn nein, warum nicht?)?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Sehr geehrter Herr Kowalski,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema "Fracking".
Innerhalb der Bundesregierung haben sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf mehrere Gesetz- und Verordnungsentwürfe zur Regulierung von Fracking verständigt.

Die Entwürfe, die am 1. April 2015 im Bundeskabinett beschlossen wurden, wurden am 7. Mai 2015 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Damit wurde auch der parlamentarische Gesetzgebungsprozess eingeleitet. Dazu habe ich am 7. Mai im Plenum gesprochen. Den Link zur Rede und den Wortlaut finden Sie auf meiner Homepage.

Die jetzt geplanten Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu konkretisieren und zu verschärfen. Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein. Die dabei verwendeten Frackflüssigkeiten dürfen nicht wassergefährdend sein.

Die Entwürfe sehen vor, ab 2018 das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nur dann genehmigen zu können, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat. Die tatsächliche Genehmigung bleibt in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist. Das heißt, auch wenn die Kommission die Unbedenklichkeit attestiert hat, können die Länder ein Verbot aussprechen. Ich bin für die Expertenkommission, weil das Gremium mit seiner Expertise eine gute Entscheidungsgrundlage darstellt. Damit habe ich auch Ihre erste Frage beantwortet.

Das bereits heute praktizierte, so genannte "konventionelle" Fracking zur Gasförderung u. a. in Sandgesteinen soll zwar weiterhin durchführbar sein. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen jedoch deutlich verschärft werden. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich ausführen, dass für alle Frackingvorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben werden. Damit wird die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen.

Darüber hinaus sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen, soll den Unternehmen aufgelegt werden. Zudem werden Sie erstmals verpflichtet, die von ihnen beim Fracking verwendeten Substanzen offenzulegen.

In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking untersagt. In den genannten Schutzgebieten wird auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser verboten.
Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft. An die Entsorgung von Rückflüssen werden hohe Anforderungen gestellt. Auch bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser wird eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Für Naturschutzgebiete und Nationalparke soll ein Verbot gelten, welches für die Errichtung von Anlagen zum Fracking bzw. zur Ablagerung von Flüssigkeiten gelten soll, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen. In Natura 2000-Gebieten werden sowohl das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein als auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser von solchen Fracking-Maßnahmen verboten werden.

Zu Ihrer dritten Frage: soweit bekannt, wurde in Niedersachsen bisher mehr als 300 Maßnahmen in Tight Gas durchgeführt. Aus diesen Bohrungen gibt es keine fundierten Ergebnisse, die ein Verbot rechtfertigen würden. Zu Frage 4: Ergänzend zu meinen Ausführungen zur zweiten Frage sollte Lagerstättenwasser in druckabgesenkten CO2-Lagerstätten zur sicheren Verfahrung möglich sein. Teilweise wird eine übertägige Vorbehandlung gefordert, dies ist aber noch nicht abschließend geprüft. Ich bin für eine Einführung des Stands der Technik. Auch die Weiterentwicklung ist zu fordern, um dem Schutz des Trinkwassers gerecht zu werden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nach meiner Kenntnis auch erforderlich und ist von der Bergbau- mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Das aktuelle parlamentarische Verfahren wird die schärferen Rahmenbedingungen für die Erdgasförderung schaffen. Das gilt auf für eine Reform des Wasserhaushaltsgesetzes.

Fracking ist umstritten. Viele Bürgerinnen und Bürger teilen uns ihre Sorgen und Ängste mit. Diese nehme ich, genauso wie alle meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion, sehr ernst. Deshalb werden wir uns für eine Lösung einsetzen, die einen breiten gesellschaftlichen Konsens ermöglicht. Es ist klar, dass wir mit dem potentiellen Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland weder unsere Energieversorgung sichern noch unsere Klimaschutzziele erreichen werden. Gleichwohl wird Erdgas auch in Zukunft einen wichtigen Teil unserer Versorgung ausmachen. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Chance eröffnen, dass innovative Technologien, die verantwortbar sind und höchste Umweltstandards erfüllen müssen, auch genutzt werden. Mit den geplanten Regelungen wird eine Technologie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht generell verboten.

Wir sollten auch die ökologischen Folgen der Erdgasförderung in anderen Ländern in die Ökobilanz von Fracking in Deutschland einbeziehen. Das in Deutschland betriebene Fracking ist nicht vergleichbar mit dem Fracking, wie es in den USA gehandhabt wird - und wird es bei uns auch nicht geben. Fracking-Maßnahmen in Sandstein werden seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt und dürfen bereits nach geltendem Recht keine Gefahr für das Trinkwasser und die Gesundheit der Menschen darstellen.

In den parlamentarischen Beratungen wird die SPD-Bundestagsfraktion darauf achten, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie des Schutzgutes Trinkwasser absoluten Vorrang erhalten. Dies hat für uns oberste Priorität.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Westphal, MdB

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