(...) Die deutschen Gerichte sind in der Lage, rasch, kompetent, effektiv und kostengünstig über Investor-Staat-Schiedsthemen zu befinden. Zudem sollen Investitionsschutzabkommen in erster Linie gegen Risiken wie Kriege, Umstürze, Revolten, Staatsbankrotte oder Willkür absichern, die in hochentwickelten Industrienationen unwahrscheinlich sind. Für ein Investitionsschutzabkommen mit den USA besteht daher aus Sicht Bayerns wie des Bundes kein Bedarf. (...)
Frage von Stefan F. • 02.05.2014
Antwort von Bernd Sibler CSU • 13.06.2014
Frage von M. J. • 14.02.2014
Antwort von Bernd Sibler CSU • 24.02.2014
(...) Die Bayerische Staatsregierung hat sich in den letzten Wochen ausgiebig mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA beschäftigt und auch klar zu den angesprochenen Punkten Stellung bezogen. Dabei ist zunächst zu betonen, dass Bayern ein ausgewogenes Abkommen mit den USA grundsätzlich begrüßt und als große Chance auffasst, da die USA für Bayern den wichtigsten Exportmarkt und den wichtigsten Investitionsstandort von bayerischen Unternehmen weltweit darstellen. (...)