Frage an Bernd Scheelen von Hans Joachim B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Scheelen,
mit großem Entsetzen habe ich gelesen und gehört, daß die Länderkammer einen Anschlag auf das Informationsfreiheitsgesetz in Bezug auf Nicht - Herausgabe von Bafinakten plant. Danach sollen Bafin - Akten nicht mehr Anlegern eröffnet werden, wenn sie Klarheit über Finanzinstitutionen gewinnen wollen, um ggbfs ihre Interessen zu sichern. Wie steht die SPD zu dieser erheblichen Einschränkung, die das Vertrauen in unseren Staat und in seine Institutionen weiter aushöhlt?
MFG, H.J.Breil
Sehr geehrter Herr Breil,
den Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes lehnen wir von der SPD entschieden ab. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2005 hat jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Dies gilt auch ausdrücklich für Auskünfte aus dem Bereich der Finanzmarktaufsicht.
Das Gesetz stellt bereits heute sicher, dass Informationen nicht erteilt werden müssen, wenn diese negative Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe der Behörde haben können. ebenso geschützt sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. es besteht aus unserer Sicht überhaupt keine Veranlassung, den Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gegen über den Behörden der Finanzdienstleistungsaufsicht von vorneherein auszuschließen. Ganz im Gegenteil: Die Finanzmarktkrise macht vielmehr deutlich, dass es gerade auch in diesem Bereich wichtig und richtig ist, für Transparenz zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen