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Frage von Oskar B. •

Frage an Bernd Scheelen von Oskar B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag,

bei der Griechenlandhilfe geht es um viel Geld, für die freiwillig zahlenden Geber wie für Nehmer ohne Rechtsanspruch.

Zur Bundestagsabstimmung am 30. November 2012 über die Griechenland-Hilfe bitte ich um die qualifizierte Beantwortung meiner Fragen:

1. Welche Institution überweist wann wieviel Geld konkret an welche Zahlngsempfänger?
2. Ist die Verwendung des Geldes an bestimmte Zwecke gebunden oder können die Empfänger frei darüber verfügen?
3. Wofür genau ist das Geld bestimmt, z.B. Hilfsgüter incl. Transportkosten für griechische Bürger, Personalkosten für z.B. Ärzte und andere Helfer, Zinsen, Kreditrückzahlung?
4. Wie wird die bestimmungsgemäße Verwendung des Geldes überprüft?
5. Wer trägt welche Konsequenzen, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung nicht eingehalten wird?
6. Welche Konsequenzen sind das?
7. Falls es keine Zweckbindung der Gelder gibt: Wie rechtfertigen Sie das?

Vielen Dank
Oskar Buchert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buchert,

da ich Teil der Legislative und nicht der Exekutive bin, kann ich nicht dezidiert auf Ihre Fragen hinsichtlich der Mittelverwendung und deren Kontrolle antworten. Dies ist Aufgabe des Bundesfinanzministers und der entsprechenden Instanzen der Europäischen Union. Deutschland und andere Geberländer haben bei der Bewältigung der Schuldenkrise der Nehmerländer nach der klaren Ansage verhandelt: Keine Hilfen ohne Gegenleistung, keine Haftung ohne Kontrolle. Das war und ist auch die Auffassung des Parlaments. Griechenland hat für die Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm strenge Auflagen zu erfüllen. Die EU prüft laufend die dort erzielten Fortschritte der staatlichen Entschuldungs- und Wachstumsprogramme.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen