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Frage von Andreas B. •

Frage an Bernd Scheelen von Andreas B. bezüglich Finanzen

Ich zitiere "Die Aufseher sehen das anders. "Die Bedienung der Auszahlungspläne aus dem Sondervermögen der Fonds steht im Widerspruch mit dem Prinzip der Anlegergleichbehandlung nach dem Investmentgesetz" ( www.teleboerse.de )

sehr geehrter Abgeordneter
Ab dem nächsten Jahr müsste ich rein theoretisch Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bei Wertpapieren bezahlen wenn ich diese nach dem 31.12.08 kaufe und auch verkaufe.
Warum werden dann Fonds,laut Anlegergleichbehandlung, besser gestellt als ich? Ich betrachte mein Depot auch als einen Fonds,und dieser muss bei Umschichtungen innerhalb des Fonds komischerweise keine Abgeltungssteuer bezahlen?

können Sie mir das erklären? Vor allem den Teil mit der Anlegergleichbehandlung,wobei man sagen müsste dass Fonds keine Anleger sondern professionelle Zocker sind

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bahler,

aufgrund eines Büroversehens komme ich erst heute dazu Ihnen zu antworten. Ich bitte daher um Ihr Verständnis für die späte Antwort.

Vor dem 01. Januar 2009 hatte die insbesondere von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge (Zinsabschlag und Kapitalerstragssteuer) lediglich den Charakter einer Vorauszahlung auf die vom Finanzamt zu ermittelnde Einkommenssteuer. Seit dem 01. Januar 2009 wird die erhobene Steuer mit abgeltender Wirkung ausgestattet -- man spricht deshalb von der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte.

Rechtstechnisch wird diese Steuer jedoch als Kapitalertragssteuer bezeichnet. Seit 2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.

Die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird oder wenn keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.

Bei Investmentfonds findet in Unterschied zum Direktanleger keine Besteuerung von Veräuerungsgewinnen statt, solange diese nicht ausgeschüttet sondern thesauriert werden.

Dieses so genannte Fondsprivileg ist lang angewandte Praxis, international üblich und bedeutete eine immense Verwaltungserleichterung.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen