Frage an Bernd Scheelen von Armin W. bezüglich Soziale Sicherung
Herr Scheelen.
Am 14.06.2007 stimmten Sie gegen den Antrag Der Linken zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes.Dieser Antrag ist fast wortgleich mit der Unterschriftenaktion ihrer Partei zum gesetzlichen Mindestlohn.Weiterhin erklärten Sie auf einer DGB Aktion für Mindestlohn hier in Krefeld, das die SPD hart mit der CDU kämpfen würde um Mindestlohn für die deutschen Arbeitnehmer durchzusetzen. Vier ihrer Parteigenossen haben bei dieser Abstimmung gemäß dem Grundsatz: Salus populi suprema lex (Des Volkes Wohlergehen ist die höchste Pflicht) für diesen Antrag gestimmt. Sechs Monate später stimmten Sie jedoch FÜR einen Postmindestlohn. Warum dieses wankelmütige Abstimmungsverhalten, wo Sie doch am 14.06.2007 eine Chance hatten gemäß den Forderungen ihrer Partei für einen geseztlichen Mindestlohn in allen Bereichen zu stimmen ?
Sehr geehrter Herr Willutzki,
wie Sie ganz richtig anmerkten, waren der von Ihnen angesprochene Linken-Antrag und die Unterschriftenaktion meiner Partei *fast* wortgleich. "Fast" ist aber nicht "ganz" - auf die Details kommt es an. Nach wie vor setzt sich die SPD für den Mindestlohn ein, allerdings mit Augenmaß und nicht, wie die Linke, um kurze populistische Erfolge zu feiern. Dafür ist das Thema zu wichtig. Mir ein wankelmütiges Abstimmungsverhalten vorzuwerfen ist schlichtweg polemisch.
Die SPD-Bundestagsfraktion will gerechte Löhne für gute Arbeit. Jeder Mensch muss in Würde arbeiten können. Dazu gehört auch eine gerechte Entlohnung. Wettbewerb muss über bessere Produkte und Dienstleistungen, effizienteres Management und klügere Ideen stattfinden - nicht aber über Niedriglöhne. Die SPD steht jedoch in der Regierungsverantwortung mit einem Koalitionspartner, der blockiert und bremst wo es ihm nur möglich ist. Das macht die Verhandlungen und Erreichen unserer Ziele langwierig und zäh, bedauerlicherweise teils auch unmöglich. Nichtsdestotrotz haben wir durch unsere Beharrlichkeit bereits in einigen Branchen den Mindestlohn verankern können. Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt es derzeit im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Gebäudereinigung, Elektrohandwerk und Briefdienstleister. Seit dem Inkrafttreten des novellierten Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20. April 2009 besteht durch die Aufnahme weiterer sechs Branchen in das Gesetz die Möglichkeit, tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer verbindlich zu machen, sofern dies von den beteiligten Tarifvertagsparteien gemeinsam beantragt wird. Dies gilt für folgende Bereiche: Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege), Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten im Steinkohlebergbau, Wäschedienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Aus der Opposition heraus Anträge ohne Sinn und Verstand zu stellen ist leicht - schließlich besteht ja nicht die Gefahr die Anträge tatsächlich verantwortlich umsetzen zu müssen. Dies war und ist aber nicht der Stil der SPD, wir legen Wert auf Nachhaltig-, Beständig- und Zuverlässigkeit anstelle zu kurzgedachter Erfolge.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen