Frage an Bernd Scheelen von Armin W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter.
Warum sieht der Gesetzgeber es als Notwendigkeit an,das bei HartzIV Empfängern das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird,der ohnehin knappe Satz von 208 .-Euro macht es schwer unsere Kinder ausreichend zu versorgen.Allen anderen sozialen Bevölkerungsschichten,inkl. den Empfängern von Arbeitslosengeld I ,wird das Kindergeld gewährt ohne das dies Einfluß auf Ihre Grundsicherung hat ,nur bei Bezug von HatrzIV wird dies nicht getan.Sind Kinder dieser Bvölkerungsschicht Menschen zweiter Klasse ?.
MfG
Armin Willutzki
Sehr geehrter Herr Willutzki,
Das Arbeitslosengeld II ist steuerfinanziert, d.h. der Staat kommt für die Grundversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger auf, soweit sie dazu nicht selbst in der Lage sind. Da es sich bei dem Kindergeld ebenfalls um eine steuerfinanzierte Sozialleistung des Staates handelt wird es mit dem so genannten „Hartz IV“ verrechnet. Die Grundversorgung durch den Staat ist somit gewährleistet – aber eben auch nicht mehr.
Während es sich hierbei um eine Finanzierung aus einer Hand – nämlich der staatlichen – handelt, ist das Arbeitslosengeld I eine durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge finanzierte Eigenleistung der Arbeitnehmerinnen und -nehmer zu der die Sozialleistung des Staates hinzugerechnet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen