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Frage von Christian K. •

Frage an Bernd Scheelen von Christian K. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Scheelen,

durch den Solidaritätszuschlag stand dem Bund in den letzten Jahren eine Summe von jährlich rund zehn Milliarden Euro zur Verfügung (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tszuschlag ).

Womit habe ich mich im Jahr 2006 solidarisch zeigen müssen respektive: wofür wurden diese rund zehn Milliarden Euro im letzten Jahr konkret genutzt?

Ich halte es für mehr als problematisch, Gesetzte pauschal zu nutzen und zu biegen. Diesen Eindruck bekomme ich, wenn ich lesen muss, dass dieser Solidaritätszuschlag bedarfsorientiert interpretiert wird, indem er zuerst für die Wiedervereinigung, dann für zusätzliche Golfkrieg Kosten und mittlerwiele als Unterstützung der mittel-, ost- und südeuropäischen Ländern genutzt wird.

Was ist Ihr Standpunkt zu dem Thmea? Sind Sie für eine Abschaffung oder halten Sie dieses Mittel für legitim?

Es grüßt Sie freundlich

Christian Kröll

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kröll,

Sie knüpfen mit Ihrer Frage an die regelmäßig (im Sommer) aufkeimende Diskussion um den Solidaritätszuschlag an.

Ausgangspunkt dieser Diskussion ist immer wieder die Behauptung, dass der Bund mit dem Solidaritätszuschlag mehr einnimmt als im Solidarpakt an die ostdeutschen Länder gezahlt wird. Solidaritätszuschlag und Solidarpakt stellen jedoch nur einen Teil der Einnahmen und Ausgaben zur Unterstützung der ostdeutschen Länder dar.

Die Einnahmen des Bundes aus dem Solidaritätszuschlag fließen in den Bundeshaushalt. Aus dem Haushalt werden neben den Solidarpaktmitteln zahlreiche weitere strukturelle Fördermaßnahmen zugunsten der ostdeutschen Bundesländer finanziert. Ein wichtiger Posten ist dabei die Arbeitsmarktpolitik. Dazu summieren sich aus dem Bundeshaushalt Einzelposten wie z. B. Gelder für die Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit, für integrierte Stadtenwicklung oder zur Sanierung der Braunkohle-Altlasten etc. etc..

Die Frage, ob der Solidaritätszuschlag noch oder in der bisherigen Höhe gebraucht wird, stellt sich meines Erachtens in der Form nicht. Wir werden noch viele Jahre Bundesmittel zur strukturellen Förderung ostdeutscher Regionen einsetzen müssen. Wer den Solidaritätszuschlag abschaffen wollte, müsste also eine Steuererhöhung an anderer Stelle fordern. Das Kind bekäme damit lediglich einen anderen Namen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen