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Frage von Peter L. •

Frage an Bernd Scheelen von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Thema »KILLERSPIELE«

Sehr geehrter Herr Sheelen,

als Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich heute an Sie, weil ich ein sehr wichtiges Anliegen habe. Seit einiger Zeit widmet sich die Politik verstärkt der Diskussion um ein Verbot der so genannten »Killerspiele«. Leider kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Politik sich hierbei mehr von populistischen Erwägungen denn von Sachkenntnis leiten lässt. So ist z.B. aus der Politik bislang noch keine juristisch präzise Definition des Begriffs »Killerspiele« öffentlich geworden. Wenn »Killerspiele« Gewaltverherrlichende Spiele sein sollen, so sind diese bereits über § 131 StGB gesetzlich verboten. Leider scheint die Politik auch noch nicht wahrgenommen zu
haben, dass es heute Spiele für alle Altersgruppen gibt. Die von den Medien oft als »Killerspiele« bezeichneten Ego-Shooter sind in der Regel mit einer Altersfreigabe »Keine Jugendfreigabe» als Spiele für Erwachsene ausgewiesen und dürfen an Kinder und Jugendliche nicht verkauft werden. Damit ist dem Jugendschutz ausreichend Rechnung getragen. Das Augenmerk sollte eher darauf liegen, sicherzustellen, dass die bestehende Gesetzgebung eingehalten
wird – das macht eine Verschärfung unnötig. Ein pauschales Verbot von Spieleinhalten für Erwachsene stellt eine Bevormundung des mündigen Bürger dar und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
In einem demokratischen Land darf auch im Interesse des Jugendschutzes keine Zensur zum Nachteil von erwachsenen Bevölkerungskreisen geübt werden.

Werden Sie sich als Mandatsträger politisch gegen einVerbot von »Killerspielen« und für einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Unterhaltungsmedien engagieren ?
Werden Sie auch meine Interessen als Spieler vertreten ? Ich übe ein ganz normales Hobby aus und habe ein Recht darauf, deswegen nicht diffamiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,

P. Leder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leder,

nach dem Amoklauf von Emsdetten ist die öffentliche Diskussion um das Verbot von so genannten „Killerspielen“ erneut aufgeflammt. Es ist richtig, dass sich die Gesellschaft mit diesem drängenden Problem befasst. Allerdings bin ich der Auffassung, dass man mit einem generellen Verbot dieser Spiele, das eine schnelle Lösung zu versprechen scheint, dem Problem nicht Herr wird.

Ich persönlich lehne Spiele, in denen es darum geht, virtuell anderen Lebewesen Gewalt zuzufügen, ab, denke aber, dass Erwachsene selbst für sich entscheiden können, wie sie ihre Freizeit verbringen möchten. Aber unsere Jugendlichen müssen vor dem Konsum von Gewaltspielen geschützt werden. Hierfür gibt es bereits Gesetze, die wie Sie richtig schreiben, wirksamer angewendet werden können und müssen. Zur Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs könnten beispielsweise eine bessere Kennzeichnung von Gewaltspielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und das Durchführen von Testkäufen gehören. Bei Verkäufen von Spielen mit Altersbeschränkung, die entgegen geltenden Rechts an Jugendliche verkauft werden, muss eine härtere Bestrafung erfolgen.

Man darf jedoch nicht verkennen, dass wir uns mit dieser Diskussion nur auf einen Teil des Problems konzentrieren. Vor allem das Verantwortungsbewusstsein von Eltern und Kindern muss verstärkt werden. Kinder, die im Klassenverband und von Ihren Erziehungsberechtigten Medienkompetenz lernen, sind durch Gewalt verherrlichende Spiele weniger gefährdet. Hier müssen nach meiner Meinung Schwerpunkte gesetzt werden.

Als Mitglied des Bundestags möchte ich zur Versachlichung der Diskussion beitragen und werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass der bestehende Rechtsrahmen besser ausgenutzt und ergänzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen