Frage an Bernd Scheelen von Werner D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Scheelen,
als Polizeibeamter stehe ich ca. ein Jahr, mit Erreichen des 62. Lebensjahres, vor meiner Pension. Als einer, der mit dem Geburtsjahr 1950 bereits mit dem 14. Lebensjahr in das Berufsleben eingetreten ist, frage ich folgendes:
Wo sind meine Rentenbeiträge geblieben, die ich vom 14.-17. Lebensjahr eingezahlt habe?
Mit dem 24. Lebensjahr wurde ich Polizeibeamter und nach Auskunft der Rentenkasse wurde bis zu dieser Zeit eine Rente von 105€ erwirtschaftet. Ist es richtig und rechtens, dass mir genau dieser Betrag mit Erreichen des 65. Lebensjahres von der Pension abgezogen wird?
Mit freundlichem Gruß
WD
Sehr geehrter Herr Danninger,
Sie fragen mich, ob es richtig und rechtens ist, dass Ihnen Ihre Pension gekürzt werden wird, weil Sie mit erreichen des 65. Lebensjahres Bezüge aus Ihrer Rentenversicherung erhalten werden.
Tatsächlich ist im § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt, das ein Ausgleich bei sogenannter Doppelversorgung zu schaffen ist und dies trifft in Ihrem Fall zu. Die Gesamtversorgung eines Beamten oder eines Versorgungsempfängers, der zugleich Rentner ist, soll demnach nicht höher sein als die höchstmögliche Beamtenversorgung. Die Zielsetzung dieser Vorschrift ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1987 gebilligt worden. Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, der verschiedentlich mit diesbezüglichen Beschwerden befasst war, hat keine Veranlassung gesehen, die Regelung zu beanstanden. Die Regelung wurde aber mehrfach, zuletzt durch das Versorgungsreformgesetz im Jahre 1998, zugunsten der Betroffenen abgeändert. Es ist also so, dass Ihnen zwar nicht Ihre Rente gekürzt, sie aber mit Ihren Pensionsansprüchen verrechnet werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen