Frage an Bernd Scheelen von Henry R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Scheelen,
ich würde gerne wissen, wie Ihre Meinung zum weiteren Umgang mit der PID ist. Treten Sie für ein Verbot, eine Freigabe mit Auflagen oder eine vollständige Freigabe ein? Mich interessiert auch die Begründung für Ihr Abstimmungsverhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Henry Roß
Sehr geehrter Herr Roß,
Sie haben mich nach meiner Position zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gefragt. Ich befürworte die PID und möchte Ihnen das kurz begründen. Dabei möchte ich mich auf ein Argument beschränken.
Die Positionen der Befürworter und Gegner der PID wurden in den vergangenen Monaten umfänglich diskutiert. Für mich wiegt letztlich am schwersten: Pränataldiagnostik ist erlaubt und Spätabtreibungen sind legal, wenn eine Behinderung diagnostiziert wird.
Geltendes Recht ist, dass ein Abbruch zulässig ist, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, unter Berücksichtigung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse, durch ein behindertes Kind in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde. Diese Annahme über die seelische Gesundheit der Schwangeren kann ebenso bereits vor einer Implantation getroffen werden. Dadurch lassen sich erhebliche körperliche und seelische Belastungen vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen