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Frage von Klaus-Peter H. •

Frage an Bernd Scheelen von Klaus-Peter H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bernd Scheelen,

ich bitte Sie um Auskunft über Ihre Einstellung zur Einführung der elektr.Gesundheitskarte und hier spez.iell zur Frage der Patientendatenaktualisierung in den Arztpraxen ( 50.Sitzung, TOP 32 Krankenversicherungsrechtl. u.a..Vorschriften, Ausschußempfehlung A Drucksache 2170 Gesetzentwurf Bundesregierung DrS 1297, Ausschußfassung).

Hier interessiert mich speziell die Frage der Kostenübernahme für die auf die Praxen zukommenden Kosten (Hardware, Online-Kosten, Arbeitszeitanfall), die erheblich sein werden und bisher zum Nachteil der Praxen geregelt sind (Kosten bei den Arztpraxen, Einsparung bei den Kassen). Kennen Sie die negativen Erfahrungen aus Österreich? Riesiger Zeitaufwand für die Arztpraxen insbesondere bei langsamen Netzverbindungen oder Netzausfall (bis zu 20 min/Patient), Regressforderung an die Praxen bei falscher Datenangaben, usw. Können Sie sich vorstellen wie damit am Quartalsanfang in den Praxen nur noch Verwaltungstätigkeit und kaum noch medizinische Behandlung stattfindet?

MfG K.P.Hagenbach, Frauenarzt(Wesel)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hagenbach,

Sie haben Sorge, dass mit der Einführung der elektronischen Gesunheitskarte (eGK), speziell bei der Patientendatenaktualisierung, erheblicher Mehraufwand und Mehrkosten auf die Arztpraxen zukommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Einführung der eGK. Meine fachlich zuständigen Kollegen gehen davon aus, dass die zusätzlich zu erwartenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Arztpraxen verfügen bereits in den allermeisten Fällen über eine hinreichend gute elektronische Netzanbindung. Außerdem besteht laut der gesetzlichen Regelung zum Start der eGK keine gesetzliche Verpflichtung zur Online-Anbindung der Praxisverwaltungssysteme. Zudem kann die Prüfung der Versichertendaten auf Wunsch des Arztes oder Zahnarztes online über einen Kartenleser ohne Verbindung zur Praxis-EDV erfolgen. Der Aufwand in der Arztpraxis entspricht damit weitgehend dem derzeitigen Aufwand beim Einlesen der Krankenversichertenkarte und sollte gut in die bestehenden Arbeitsprozesse integriert werden können.

Kritik an der eGK bezog sich in der Vergangenheit zumeist auf Datenschutzfragen. Deshalb will ich noch erwähnen, dass die elektronische Gesundheitskarte von Beginn an die Anforderungen des Datenschutzes besser als die jetzige Krankenversichertenkarte erfüllen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Scheelen