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Bernd Scheelen
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Frage von Richard L. •

Frage an Bernd Scheelen von Richard L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Scheelen,
meiner Ansicht nach bedürfen die Bürgerrechte in unserer Demokratie dringend der Verbesserung. Mehr als 50 % der Abgeodneten im Bundestag sind Beamte, oder gehören dem öffentlichen Dienst an. Keine Bevölkerungsgruppe ist sozial so gut abgesichert wie sie.
Warum gelten nicht die gleichen Rechte für alle Bürger? Warum wird die Gesamtheit der Bevölkerung nur von einer Minderheit regiert?
Warum haben die Beamten ihre, im Vergleich zu den Renten der Normalbürger, üppigen Pensionen zum Nulltarif und benötigen keine weitere Vorsorge.
Sie sehen Herr Scheelen, mit den Bürgerrechten ist es nicht weit her.
Bitte helfen Sie mit, dass in Zukunft unsere Zweiklassengesellschaft nicht noch weiter auseinander triftet.

Mit freundlichen Grüßen
Richard Lummer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lummer,

Sie fordern, dass die Bürgerrechte in Deutschland verbessert werden. Zu den Bürgerrechten einer Demokratie gehört beispielsweise das Wahlrecht – wovon Sie am 18. September 2005 Gebrauch machen können.

Ich glaube, es gibt in unserer Demokratie viele Gesetze zu verbessern. Um unseren Grundrechtekatalog ist es jedoch sehr gut bestellt und in Deutschland gilt tatsächlich gleiches Recht für alle. In vielen Gesellschaften ist dies nicht gegeben und Deutschland gilt gemeinhin als Vorbild, für Staaten, die eine funktionierende freiheitliche Gesellschaftsordnung anstreben.

Sie haben hingegen Recht, dass in der Politik überdurchschnittlich viele Beamte oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienst tätig sind. Dies stellt sicher nicht unsere Bürgerrechte in Frage und bedeutet auch nicht, dass eine Minderheit an den Interessen der Mehrheit vorbei regiert. Aber es stellt sich die Frage, wie es zu diesem Ungleichgewicht kommt.

Das hat sicher auch, wie Sie zu Recht vermuten, mit der Versorgungssituation für Berufspolitiker zu tun. Beamte, die in die Politik gehen, wissen, dass sie auch nach Ihrer Zeit als Abgeordneter einen gesicherten Arbeitsplatz besitzen werden. Wer ein Mandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Mandatsausübung fällt dabei typischerweise in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wieder gewählt wird. Es wird oft übersehen, dass die Tätigkeit als Abgeordneter zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer ist. Hinzu kommt, dass die Übernahme politischer Ämter in der Regel ein komplettes Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf erfordert. Diesen Schritt kann man nur nach reiflicher Überlegung gehen. Beamten fällt diese Entscheidung ohne Frage leichter.

Ihre Annahme, Beamte seien mit ihrer Pension grundsätzlich besser abgesichert als Rentner kann ich nicht teilen. In der Vergangenheit wurden viele Regeln getroffen, um frühere Beamtenprivilegien abzubauen. Die Gesetzesänderungen in der Krankenverischerung z. B. wurden wirkungsgleich auf Beamte übertragen. Durch das Alterseinkünftegesetz, das die nachgelagerte Besteuerung regelt, werden nach einer Übergangsphase sowohl Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Pensionen im Alter voll versteuert. Ein weiteres Beispiel ist die Arbeitszeitverlängerung für Beamte, z. B. in Nordrhein-Westfalen auf 41 Stunden pro Woche.

Mit freundlichem Grüßen

Bernd Scheelen, MdB