Frage an Bernd Reinert von Hanno K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Reinert,
die CDU-Fraktion hat heute den SPD/GAL-Antrag auf Änderung des Hamburger Schulgesetzes mit dem Ziel der Beibehaltung von Lernentwicklungsberichten für alle Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen abgelehnt, so dass es auch weiterhin bei der Vergabe von Notenzeugnissen für Regelschulkinder und behinderte Kinder in Integrationsklassen bleibt. Das Hamburger Schulgesetz erlaubt zwar über die Klassenstufe 2 hinaus eine Leistungsbeurteilung durch Lernentwicklungsberichte für behinderte Kinder (Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) per Rechtsverordnung, nur gibt es seit der Gesetzesnovellierung in 2006 weder eine solche Rechtsverordnung noch gibt es eine entsprechende Weisung der Schulbehörde. D.h. Schulen werden gezwungen behinderte Kinder zu benoten, ohne dass es hierfür ein festgelegtes Beurteilungsverfahren gibt. Die Schulen sind dieser untragbaren Situation bis Anfang des neuen Schuljahres ausgewichen, indem sie gesetzeswidrig weiterhin Lernentwicklungsberichte für behinderte und nicht behinderte Kinder in Integrationsklassen ausgestellt haben. Eine Gleichbehandlung im Sinne der Integration ist den Schulen nur durch Lernentwicklungsberichte für alle Kinder in Integrationsklassen möglich. Alles andere führt zur Separation. Hierzu sagt Prof. Dr. Schuck als Dekan der Fakultät für Erziehungswissenschaft an der Universität Hamburg und Berater der Hamburger Schulbehörde am 24.09.2007: "Eine einheitliche Leistungsbewertung in Integrationsklassen ist keine Gleichmacherei, sondern damit wird das Recht aller Kinder verwirklicht, alle für ihren eigenen Entwicklungsprozess förderlichen Rückmeldungen zu bekommen".
Warum widersetzt sich die CDU diesen bereits seit Jahren in Hamburg bewährten und von wissenschaftlicher Seite bestätigten Praktiken der Lernentwicklungsberichte für alle Schülerinnen und Schüler in
Integrationsklassen?
Mit freundlichen Grüßen,
Hanno Kleist
Sehr geehrter Herr Kleist,
die von Ihnen angesprochene Gesetzesänderung in 2006 zwingt die Schulen nicht dazu, behinderte Kinder zu benoten. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Kinder in den Integrationsklassen, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, jetzt Noten bekommen. Es enthält gleichzeitig die Möglichkeit, bei behinderten Kindern auf eine Benotung zu verzichten.
Daran schließt die Frage an, ob es richtig ist, Unterschiede zwischen behinderten und nicht-behinderten Kindern in der Leistungsbewertung zu machen. Uns erscheint es wichtig, dass eine Leistungsbewertung auf das entsprechende Kind bezogen ist. Selbstverständlich können auch behinderte Kinder Noten bekommen. Es muss individuell entschieden werden, ob eine Benotung sinnvoll ist.
Dass es grundsätzlich möglich ist, auch in I-Klassen Noten zu geben, zeigen darüber hinaus die I-Klassen der weiterführenden Schulen in Hamburg, die auch in der Vergangenheit bereits ab Klasse 6, 7 oder 8 zumeist Noten gegeben haben, ohne dass dadurch das Prinzip der Integration gefährdet wurde.
Wir sind der Meinung, dass Notenzeugnisse grundsätzlich schon ab Klasse 3 und 4 sinnvoll und wichtig sind und nicht im Gegensatz zum Integrationsgedanken stehen. Dabei wird der Lernentwicklungsbericht nicht durch Noten ersetzt, sondern nur durch sie ergänzt. Gerade für Eltern, die Lernentwicklungsberichte zum Beispiel aus sprachlichen Gründen nicht oder nicht vollständig verstehen, sind Noten eine wertvolle Ergänzung, um den Leistungsstand ihrer Kinder richtig einschätzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert