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Bernd Reinert
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Frage von Tanja G. •

Frage an Bernd Reinert von Tanja G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reinert,

wollen Sie nicht, dass öffentlich über den Staatskirchenvertrag diskutiert wird? Hatten Sie deshalb die letzten Fragen nicht beantwortet und sich hinter dem Verfassungsausschuss versteckt?

In Berlin wird - wie bei der Nordelbischen Kirche - deutlich, dass beim Umgang mit Kirchen höchste Vorsicht geboten ist. Dort fordern Kirchen nicht selten:
Kirchensteuernachzahlungen für die Zeit nach einem Kirchenaustritt!

Dies geschieht, obwohl die Kirchenopfer der berechtigten Auffassung sein konnten und können, dass sie nicht mehr der Kirche angehören.
Einzelheiten finden Sie unter http://www.kirchensteuern.de und http://www.humanismus.de.

Wer garantiert, dass es solche Fälle in Hamburg nicht geben wird?

Sind finanzielle Schäden der geschilderten Art für die Nachkommen ausgeschlossen, wenn verantwortungsbewußte Eltern auf die Taufe verzichten?

Vorsorglich mein Hinweis: Sie werden bei Bedarf mit Sicherheit Fachleute finden können, die bei der Beantwortung behilflich sind."

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Großmann,

ich will sehr wohl, dass über die Kirchenstaatsverträge (es sind nämlich zwei) öffentlich diskutiert wird - deswegen haben wir die Verträge ja in den Verfassungsausschuss der Bürgerschaft überwiesen, und dieser tagt öffentlich.

Sollte es die von Ihnen in Frageform vorgebrachten Probleme geben, so müssten die Betroffenen den Rechtsweg beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert