Frage an Bernd Reinert von Dagmar S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Reinert,
bereits im Jahre 1990 erklärte der Generalvikar des Erzbistums Köln: Die Kirchensteuer wird nicht benötigt, um Sozialarbeit zu finanzieren. Die Einnahmen der meisten Sozialeinrichtungen bestehen aus Leistungsentgelten und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt.
In vielen Staatskirchenverträgen werden - wie jetzt in Hamburg beabsichtigt - staatliche Geldleistungen in beträchtlicher Höhe für die Ewigkeit festgeschrieben: Keine Regelungen zur Kündigung und zur Laufzeit. Das kann - trotz der Freundschaftsklausel - im Streitfalle jahrelange Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zur Folge haben. Ist dieser Leichtsinn mit dem Haushaltsrecht vereinbar?
Freundliche Grüße
D. Sievertsen
Sehr geehrte Frau Sievertsen,
die Kirchenstaatsverträge befinden sich derzeit zur Beratung im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft, und auch die von Ihnen angesprochenen Punkte werden dort mit Sicherheit zur Sprache kommen. Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich, d.h. auch Sie können daran teilnehmen. Die Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Hamburgischen Bürgerschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert