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Bernd Reinert
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert,

Ihre Nebelkerzenwerferei ist weder für Andere noch für mich zumutbar. Deshalb eine Zusatzfrage:
Muss die Bürgerschaft bei einem Zustimmungsgesetz zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz beachten?

Nicht nur der anerkannte Kirchenjurist Dr. Gerhard Czermak sondern auch andere Fachleute teilten mir mit:

Beim Staatskirchenvertrag mit der Nordelbischen Kirche handelt es sich zweifelsfrei um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Wegen der finanzwirksamen Teile - Beispiel: Besserstellung der kirchlichen Kita-Träger - darf eine Kündigungsregelung nicht fehlen.

Eine notwendige Bemerkung: Bei einer korrekten Beantwortung meiner Fragen wären mindestens
90 % der Mails nicht erforderlich gewesen.

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft wird es eine Expertenanhörung zu den Kirchenstaatsverträgen geben, bei der im Zweifelsfall auch der von Ihnen aufgeworfene Aspekt zur Sprache kommen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert