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Frage von Gerhard R. •

Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reinert,

im Internet wurde mitgeteilt: Am 18.1.06 soll die Bürgerschaft die Verträge mit den Kirchen ratifizieren.

In Kleinen Anfragen halten Bürgerschaftsabngeordnete es für möglich, dass die Übernahme des kirchlichen Kita-Anteils sich auf die Kitas nachteilig auswirken wird.

Die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland stellte fest: Die Kirchen provozieren
KIRCHENAUSTRITTE, wenn sie ihre Leistungen reduzieren.

Auch Hamburger Kita-Eltern werden sich die Frage stellen: WARUM NOCH KIRCHENSTEUER?

Deshalb: Tun Bürgerschaftsabgeordnete den Kirchen wirklich einen Gefallen, wenn sie den Staatskirchenverträgen zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

die Bürgerschaft hat die beiden Staatsverträge in den Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen (also noch nicht ratifiziert).

Dass die Beseitigung der Schlechterstellung der kirchlichen KITA-Träger zu Kirchenaustritten führen wird, bezweifle ich - aber Ihnen müssten Kirchenaustritte doch durchaus Recht sein, wenn ich Ihre bisherige Argumentation richtig verstanden habe.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert