Frage an Bernd Reinert von Christoph R. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geeehrter Herr Reinert
Falls Ortsvereine oder andere kleinere Gruppen oder prominente Einzelpersonen in der CDU Werbung und Kampagne machen für ein Volksbegehren, dass die Parteiführung, die CDU-Bürgerschafts-Fraktion und die überwältigende Mehrheit der Parteitagsdeligierten scharf ablehnen, und die Finanzierung dafür auch über Parteispenden abwickeln, ist dies dann Ihrer Ansicht nach ein Anlass für Ordnungsverfahren oder einen Parteiausschluss?
pace e bene
Christoph Strebel
21107 HH
Sehr geehrter Herr Strebel,
in der CDU gilt das Prinzip der freien Meinungsbildung. Problematisch wäre es sicher, wenn kleine Gruppen oder Einzelpersonen erst Geld an die CDU spenden, um dann mit diesem Geld Werbung oder eine Kampagne zu machen, ohne dass ein entsprechender Gremienbeschluss vorliegt.
Ansonsten lässt sich Ihre Frage nur im konkreten Fall beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert