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Frage von Gerhard R. •

Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reinert,

am 22.9.05 verweigerte der Senat einer SPD-Abgeordneten Auskünfte zum Staatskirchenvertrag und insbesondere zu den Auswirkungen auf Kitas. Fast zeitgleich wurde in den Medien über ausgehandelte Vertragseinzelheiten berichtet.

Werden Abgeordnete ab jetzt nur über die Medien informiert oder beschränkt sich das auf den Staatskirchenvertrag?

In welcher Höhe werden die jährlichen(!) Mehrkosten von 5,1 Millionen Euro durch den Wegfall des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils auf die Kita-Eltern und auf die Kita-Beschäftigten abgewälzt?
Das muss jetzt(!) verbindlich mitgeteilt werden. Die Betroffenen müssen wissen, ob sie zukünftig zum Beispiel in Schleswig-Holstein wohnen bzw.
arbeiten müssen. Dort haben viele Gemeinden mit den kirchlichen Kita-Trägern in langfristigen Verträgen den kirchlichen Finanzierungsanteil von 10 % und mehr festgeschrieben.

In der WELT vom 11.5.05 hatte die Hamburger Sozialbehörde unter Hinweis auf die Kirchensteuer die bisherige Regelung verteidigt. Warum ignorierte der Bürgermeister die Sachkunde seiner Behörde?

Die Kirchen haben erklärt, dass sie die durch die Gleichstellung eingesparten Millionen weiterhin für die Kitas(Qualitätssteigerung) verwenden.
Ab 2008 haben wir deshalb folgende Situation:
Gleiche Staatszuschüsse für alle Kitas, aber die kirchlichen Träger haben zusätzliche Einnahmen durch die Kirchensteuer in Höhe von jährlich rund 5 Millionen Euro.
Bestreitet die CDU ernsthaft, dass dann durch ihr Handeln(Staatskirchenvertrag) ein Wettbewerbsnachteil für die nichtchristlichen Kita-Träger entstehen wird?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

im Gegensatz zu allen anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen haben die Kirchen bisher einen Eigenanteil an diesen Einrichtungen erbracht. Dieser Eigenanteil soll nun in den nächsten Jahren abgeschmolzen werden und eine Gleichbehandlung der Träger eingeführt werden. Das empfinde ich als gerecht.
Und wenn die Kirchen die freiwerdenden Mittel zur Qualitätssteigerung oder zum Ausbau von Einrichtungen nutzen wollen, so freut mich das, und es sollte Sie auch freuen.

Natürlich hat die Änderung Auswirkungen auf den Haushalt, und die veränderte Situation wird bei der Beratung des nächsten und der dann folgenden Haushaltspläne zu berücksichtigen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert