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Frage von Andreas K. •

Frage an Bernd Reinert von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert,

mit Sorge verfolge ich als ein politisch interessierter Bürger die von der CDU intendierten Änderung des neuen, von der Hamburger Bevölkerung gewollten Wahlrecht. Als derzeitiger Politiklehramtsstudent stellen sich für mich zur Zeit besonders drei Fragen: Ist die CDU nicht gewillt, eine Entscheidung, herbeigeführt vom Souveränen (dem Volk), zu akzeptieren, weil es aus Ihrer Sicht (was ja auch CDU-Sicht ist) nicht gut ist für Hamburg?

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass für die CDU ein sozialdemokratischer Senat auch nicht gut ist für Hamburg. Wird also die CDU jede Entscheidung des Souveränen nur dann akzeptieren, wenn sie aus der Perspektive der CDU gut bzw. richtig ist?

Wird Partizipation seiten des Volkes, wie es die Mitglieder des Vereins "Mehr Demokratie e.v." gezeigt haben, auch in Zukunft als negativ von der politischen Elite empfunden? Sollte der Partizipationswille des Souveränen in Zukunft weiter abnehmen, wäre dies nicht auf eine Politik zurückzuführen, die den politischen Willen des Volkes absichtlich nicht nachkommen will? Hätten Sie dann nicht daran Schuld?

Ist der Souveräne zu keiner mündigen, also autonomen und selbstverantwortlichen Entscheidung fähig, sodass seine Entscheidungen von einem kleinen Teil des Souveränen revidiert werden müssen, die meinen "es besser zu wissen"?

Zwar waren dies sicherlich mehr als drei Fragen, aber über eine Beantwortung dieser wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
A. Kegel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kegel,

das Hamburgische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass in Hamburg zwei Gesetzgeber existieren: das Volk und das Parlament (=Bürgerschaft), und dass das Parlament Volksentscheide (ohne an Fristen gebunden zu sein) aufheben kann und darf. Dies wird die Bürgerschaft nur tun, wenn sie von den Gründen überzeugt ist, denn sie weiß, dass dies in die nächste Wahlentscheidung einfließen wird. Die Bürgerschaft ist auch verpflichtet, sich mit dem Volksentscheid auseinanderzusetzen (Grundsatz der Organtreue), wie Sie im Urteil des Verfassungsgerichts vom 15.12.2004, HVerfG 6/04 unter http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verfassungsgericht/aktuelles/entscheidungen/start.html nachlesen können.
Einen solchen Dualismus zwischen Volk und Parlament gibt bei Wahlen natürlich nicht.

Das Problem tendenziell sinkender Partizipation kann man meiner Überzeugung nach nicht monokausal durch den Umgang mit Volksentscheiden erklären, wie die erschreckend niedrigen Beteiligungsquoten vor allem an Kommunalwahlen in anderen Bundesländern gezeigt haben: hier spielen viele Ursachen ein Rolle, wie die einschlägige Literatur zeigt.

Ich bin sicher, dass viele Wähler bei ihrer nächsten Wahlentscheidung zu dem Urteil kommen werden, dass Bürgermeister Ole von Beust, der Senat und die CDU insgesamt gute Arbeit geleistet haben und erneut den Auftrag bekommen, Hamburg für vier Jahre zu regieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert