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Bernd Reinert
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Frage von katja s. •

Frage an Bernd Reinert von katja s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Reinert.

Mit großem Unwillen verfolge ich die Politik des Senats im Bezug auf die Volksentscheide. Da ist ja bisher kaum einer dabei, dem Sie und Ihre Partei nicht zuwider entschieden haben, und als nächstes soll auch noch das neue Wahlrecht folgen?

Mit welcher Legitimation, das frage ich mich. Ich habe nicht den Eindruck dass die politischen Entscheidungen der Gesetzgebung der letzten Jahre zu einem stabilen, sozialverträglichen Haushalt geführt haben. Was sie betreiben ist Flickwerk, wovon unsere Kinder und Enkel nichts anderes haben werden, als noch mehr Löcher in den Kassen und immer weniger Einnahmequellen – mit zweifelhaften Folgen für die Versorgung mit öffentlichen Gütern (Gesundheit, Bildung,...). Wie war das noch, LBK verkaufen, aber auf den Verpflichtungen sitzen bleiben, und womöglich dem Beispiel Berlins folgen, die Wasserwerke verkaufen, die eine profitable Angelegenheit sind, und sie irgendwann herunter gewirtschaftet zurück kaufen zu müssen, um die Qualität einigermaßen sichern zu können?

Wo liegt denn dabei der Sinn? Darin, das mal ein Haushalt ausgeglichen ist? Nachhaltig und generationsbewusst möchte ich das jedenfalls nicht nennen.
Und wozu soll die Erschwerung der Volksgehsetzgebung gut sein? Wozu die Änderung des Walrechts, noch ehe es sich auch nur einmal erproben konnte!?
Es wird Zeit, dass ein paar Änderungen eintreten. Das Wichtigste erscheint mir dass Sie als auch Ihre Partei/Fraktion Respekt vor Volkes Willen erlangen und etwas Vertrauen in das Urteil ihrer Wähler, auch wenn das hieße, dass Sie (oder Ihre Fraktion) möglicherweise das nächste mal bei der Senatsbildung nicht mehr mit von der Partie wären.

Vertrauen Sie auf die Meinung der Bevölkerung. Ich denke nicht, dass die Deutschen es schlechter machen werden als die Schweizer, und da wirken sich die Referenden sehr positiv aus.

In der Bevölkerung sind etliche, die ihren privaten Hauchalt besser zu führen wissen als der Senat den öffentlichen, Unternehmer sind dabei, die Ahnung von Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft haben, Menschen, die gerne Willens sind, sich eine politische Meinung zu bilden und das für und wieder abzuwägen und diese gehören garantiert nicht zu den Nichtwählern.

Und immerhin gab es eine Mehrheit für das bestehende Wahlrecht der Initiative und nicht für den Gegenvorschlag von CDU/SPD. Sie sind ja auch froh, dass die SPD das letzte Wahlergebnis akzeptiert hat – obwohl sie verloren hat. Und gleiches, denke ich, gilt auch für Ihre Partei: wenn die CDU bei einer Wahl unterlieg, wartet sie halt auf die nächste Chance – und hindert nicht die Gewinner daran die ihnen zustehenden Ämter und Funktionen auszuüben. Zumindest in dem Punkt haben wir ja noch keine Verhältnisse wie in Italien – das soll auch so bleiben!

Wenn Sie das Wahlrecht angreifen, handeln Sie auch dem Willen der Menschen zuwider, die Sie zu ihrem gesetzlichen Vertreter gewählt haben, ihnen den Regierungsauftrag anvertraut haben. Mit ihrem Verhalten bewirken sie nichts, als das Gefühl der Ohnmacht zu steigern und die Politikverdrossenheit anzufachen.

Verschieben Sie nicht nur die Änderungspläne. Lassen Sie das Wahlrecht wie es ist!

Es grüßt sie
Katja Schneider

Portrait von Bernd Reinert
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schneider,

der erste Schritt zu einer nachhaltigen Politik ist ein ausgeglichener Betriebshaushalt, d.h. dass die laufenden Ausgaben aus den laufenden Einnahmen bezahlt werden können, und dieses Ziel haben wir für den Haushalt 2005 erstmals seit vielen Jahren erreicht, auch durch den Verkauf des LBK. Gleichzeitig haben wir die Ausgaben zugunsten der nächsten Generation kräftig erhöht - allein in die Kindertagesbetreuung fließen jährlich 40 Mio € mehr als früher, die Zahl der betreuten Kinder ist um mehrere Tausend gestiegen, Kindertagesstätten haben jetzt einen Bildungsauftrag zu erfüllen und dergleichen mehr. Die nötigen Reformen in Schule und Hochschule gehen wir ebenso entschlossen an, eben weil wir generationenbewusst handeln.

Einen Volksentscheid zu ändern oder aufzuheben ist keine leichte Entscheidung, aber es ist nach der Hamburgischen Verfassung möglich, dieses zu tun - Art. 50 HV gibt der Bürgerschaft das Recht dazu, und das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Gültigkeit dieser Regelung bestätigt. Deshalb weichen wir unserer Verantwortung auch nicht aus, sondern ändern das, was wir für erforderlich halten, wenn dies der Stadt dient, und die Wählerinnen und Wähler können dies in ihre Meinungsbildung für die Parlamentswahl 2008 einbeziehen. Im übrigen: die Volksentscheide gegen den Verkauf der Hamburger Wasserwerke und gegen die Verlagerung des Rosengartens wurden eins zu eins umgesetzt.

Das durch den Volksentscheid von 2004 zustandegekommene Wahlrecht (das von gut 22% der Wählerschaft unterstützt wurde, nicht von einer Mehrheit) weist eine Reihe von Mängeln auf, die nach Überzeugung der CDU-Fraktion korrigiert werden müssen: zur Zeit kann unter bestimmten Umständen die Stimmabgabe für Partei A in einem Wahlkreis dazu führen, dass Partei B den Parlamentssitz erhält, womit der erklärte Wille des Wählers in sein Gegenteil verkehrt würde - das ist für mich ebenso inakzeptabel wie die Regelung, dass die Wählerinnen und Wähler keine Möglichkeit haben, ihre Zustimmung zur Listenreihenfolge des Vorschlags einer Partei zum Ausdruck zu bringen. Dies ist der Kern unserer Änderungen am Wahlrecht.

Die CDU macht hier in Hamburg eine gute Politik für die Stadt, und deshalb bin ich optimistisch, dass wir auch bei den nächsten Wahlen wieder einen Regierungsauftrag erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert