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Frage von Claudia H. •

Frage an Bernd Reinert von Claudia H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reinert,

meinen Respekt dafür, dass Sie die vielen Anfragen an Sie alle schon beantwortet haben. Vielen Dank.

In Ihrer Antwort vom 12.11. an Herrn Bensel schreiben Sie, dass "in einer der nächsten Bürgerschaftssitzungen" über die Empfehlung des Rechtsausschusses zur vom Senat geforderten Abschaffung des Hamburger Korruptionsregisters abgestimmt werden soll. Wissen Sie mittlerweile schon einen genauen Termin? Ist Ihnen bekannt, dass das Register bisher keine Einträge enthält? (Kleine Anfrage des Abgeordneten Till Steffen und Antwort des Senats nachzulesen auf dieser Seite unter "Abstimmungen, Aufhebung des Korruptionsregisters") Wie sollten diese nicht vorhandene Einträge "zur Benachteiligung der Hamburger Wirtschaft", die Sie unterstellen, führen können? Während die Presse in letzter Zeit mehrfach über die hohe Korruptionsrate in Hamburg berichtete (siehe z.B. http://www.welt.de/data/2005/09/27/781345.html ) scheint man in der Finanzbehörde, die die Einträge in das Register verwaltet, anscheinend keine der betreffenden Firmen ermitteln zu können. Haben Sie eine Idee, woran das liegt?
Sie verweisen auf eine mögliche Anti-Korruptionsregelung auf Bundesebene. Wie stellen Sie sich eine wünschenswerte Regelung denn allgemein vor? Was spricht für einen Ansatz auf Bundesebene? Mit der Einführung des Hamburger Korruptionsregisters wurde davon ausgegangen, dass Firmen, die durch best. Wirtschaftsvergehen aufgefallen sind, eine Zeitlang gespeichert und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt gesondert behandelt werden sollen. (Soll eine solche Firma einen öffentlichen Auftrag erhalten, muss der Auftraggeber schriftlich begründen, warum er die Firma trotz nachgewiesener krimineller Aktivitäten bevorzugt.)
Eine Regelung auf Bundesebene würde nicht erlauben, über die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Landesebene zu entscheiden. Wie ist es dann trotzdem möglich, auffällige Firmen besonders zu behandeln?
Oder wo würden Sie lieber als bei einer erschwerten Auftragsvergabe an korrupte Unternehmen ansetzen, um diese wirksam von weiteren Betrügereien abzuschrecken?

Einen schönen Advent wünscht Ihnen
Claudia Herbst

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Herbst,

der federführende Wirtschaftsausschuss ist mit seinen drei Fachsprechern aller drei Fraktionen zurzeit in der Abstimmung, eine zum Teil gemeinsame Empfehlung an die Bürgerschaft zu verfassen. Diese wird dann hoffentlich in der Januarsitzung auf der Tagesordnung der Bürgerschaft stehen.

Ein Korruptionsregister als Insellösung bzw. 16 verschiedene Länder-Korruptionsregister, die nach unterschiedlichen Kriterien geführt werden, können das Problem nicht lösen - unser erklärtes Ziel ist es daher, eine möglich schlagkräftige und breit angelegte Lösung zu erreichen. Dies gelingt nur auf Bundesebene, da eine Insellösung bei immer besser vernetzten Wirtschaftsräumen keinen Erfolg verspricht. Mit der Frage, wo dort anzusetzen ist oder wie konkret die Regelung möglichst viel Wirkung entfaltet, treffen sie ziemlich genau den derzeitigen Stand der Beratungen. Einen Entwurf einer möglichen Bundesregelung erarbeiten zurzeit die entsprechenden Fachgremien in Berlin. In ein bundeseinheitliches Register würden dann alle derartigen Fälle eingetragen werden, und damit würde ein wirkungsvollerer Schutz vor Korruption erreicht werden - auch auf der Länderebene.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert