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Frage von Jörg B. •

Frage an Bernd Reinert von Jörg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen. Bei 1) hatte ich, wie Sie richtig bemerken, übersehen, dass in V.6 von Nachrückern gesprochen wird. Das V.5 mit der Aufteilung der Wählerstimmen auf andere Parteien problematisch ist, sehe ich auch so. Allerdings muss man hier abwägen, zwischen dem Wunsch der Bürger nach lokaler Vertretung und dem Parteienproporz. Die Wahl in den Wahlkreisen und die damit verbundenen Regelungen dient in erster Linie dazu Vertreter in die Bürgerschaft zu bringen, die die lokalen Belange vertreten. Von daher ist ein Auffüllen über die Landesliste keine Lösung. Hiermit schaffen sie vielmehr die Möglichkeit, den Wunsch nach lokaler Vertretung auszuhebeln. Denn wenn eine Partei die Möglichkeit hat über die Landesliste aufzufüllen, wozu soll sie dann noch eine Wahlkreisliste aufstellen? Eventuell sollte man überlegen, ob man diesen Sitz nicht einfach leer läßt. Der Wahlkreis verliert dann zwar eine Stimme in der Bürgerschaft und damit auch an Gewicht, aber ich denke, dass diese Gefahr sehr gering ist, da die Parteien sich hüten werden zu wenige Kanditaten aufzustellen, wenn Sie dadurch Sitze verlieren würden.

Mit Ihrer Antwort zu 2) haben Sie mich sehr entäuscht. Leider gehen Sie überhaupt nicht auf den Kern der Frage ein. Wer macht sich mehr Gedanken und sollte deshalb mit seiner Stimme bei der Reihenfolge der Kanditaten mehr Gewicht erhalten? Derjenige, der einfach nur die Liste wählt, oder derjenige, der ganz bewußt eine Auswahl der Kanditaten vornimmt? Es wäre schön, wenn Sie auf diese Frage eine Antwort geben würden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Behrschmidt

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Sehr geehrter Herr Behrschmidt,

das Wahlsystem zur Bürgerschaftswahl ist ein Verhältniswahlrecht, d.h. die Verteilung der Sitze richtet sich nach den Stimmenanteilen bei der "Landesstimme". Wenn man Wahlkreissitze (in dem hier angenommenen theoretischen Fall) einfach unbesetzt ließe, würde sich das Sitzverhältnis ändern, und das würde dem Grundprinzip Verhältniswahl widersprechen. Das Eintreten des Falles ist zwar höchst unwahrscheinlich, da sich alle Parteien bemühen werden, ausreichend Kandidaten aufzustellen, aber das Wahlsystem sollte auch solche Fälle abdecken.

Zur Frage der "Listenstimme": sowohl das gegenwärtige System (Stimmabgabe für die Liste überlässt die Personalauswahl denjenigen Wählern, die Persönlichkeitsstimmen vergeben) als auch die vorgeschlagene Änderung (Stimmabgabe für die Liste heißt Zustimmung zur Listenreihenfolge) setzen über das Wahlsystem informierte Wähler voraus, die sich dann auch Gedanken machen, was ihre Stimmabgabe beinhaltet und bewirkt. Ich sehe die vorgeschlagene Änderung als eine zusätzliche Möglichkeit für den Wähler, die er nutzen kann oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert