Frage an Bernd Reinert von Birgit E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Reinert,
sie haben ja die Änderung der Volksgesetzgebung mit initiiert und dann natürlich auch mit "ja" gestimmt. An diesem Wochenende wurde von Ihrer Fraktion nun erneut ein Vorstoß unternommen, ein durch Volkabstimmung entstandenes Gesetz - Das neue Wahlreicht - nach den Vorstellungen der CDU abzuändern. Herr Fischer redet davon "Unsinn zu korrigieren" (Abendblatt vom 26.09.05. Meine Frage an Sie lautet:
Halten Sie das durch einen Volksentscheid zustande gekommene neue Wahlrecht in seiner jetzigen Form auch für Unsinn? Werden Sie der in dem Antrag des Landesvorstandes vom 27.9.05 so zustimmen?
Vielleicht noch abschließend:
Warum meint die CDU sich ständig über die Entscheide der Hamburger Bürger hinwegsetzen zu dürfen, bzw. die weiseren Beschlüsse zu treffen?
Ihrer Antwort sehe ich mit Spannung entgegen und
Grüße Sie freundlich
Birgit Enke
Sehr geehrte Frau Enke,
ich werde dem Antrag des Landesvorstandes zustimmen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass an dem durch Volksentscheid eingeführten Wahlrecht Änderungen vorgenommen werden müssen. Details werden wir in den nächsten Tagen unter www.cdu-hamburg.de ins Internet stellen.
Die CDU hält am Kern des Volksentscheids zum Wahlrecht fest: Kumulieren und Panaschieren, Wahl von 71 Abgeordneten in 17 Mehrmandatswahlkreisen und 50 Abgeordneten über Landeslisten bleiben erhalten.
Das Recht zur Änderung von durch Volksentscheid zustandegekommenen Gesetzen ergibt sich aus Artikel 50 der Hamburger Verfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert