Frage an Bernd Reinert von Malte W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Reinert,
Formaljuristisch hat das LVG mit seinem Urteil dem Vorgehen und der Entscheidung der CDU-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft recht gegeben. Richtig ist, daß die CDU gegen das eindeutige Votum der Hamburger BürgerInnen und Bürger den LBK nicht zu privatisieren handelt. Zum einen indem sie den Volksentscheid als bloße Empfehlung gewertet (und somit die Entscheidung des LVG erst provoziert) hat und zum anderen indem sie dem Voksentscheid nicht entspricht. Beides kann von den Hamburgern nicht anders als Affront gewertet werden.
Die vom LVG und Ihnen kostatierte prinzipielle Gleichstellung von gesetzgebendem Souverän (Volk) und gewähltem Repräsentant (Bürgerschaf) wurde in diesem Falle nicht gewahrt, da der Volksentscheid ein aufwendiger und langwieriger Prozeß ist und demgegenüber die Bürgerschaft kurzfristig und ohne eine erneute Legitimation für ihre Entscheidung einzuholen verfahren hat. Hier ist eine Änderung der Volksgesetzgebung, die die Entscheidung der BürgerInnen und Bürger schützt und respektiert, dringend geboten.
Die von Ihnen und der CDU-Fraktion angeführte zentrale Begründung für die sukzessive Privatisierung des LBK sind die Altschulden, die notwendige Neuinvestitionenin in die (noch öffentliche) Gesundheitsversorgung verhindern und die der LBK aus eigener Kraft nicht abbauen könne. Unerwähnt lassen Sie, daß die Altschulden auch beim Verkauf an den privaten Betreiber Asklepios bei der Stadt verbleiben und somit komplett sozialisiert werden würden.
Der Verkauf der im Grunde genommen wirtschaftlich arbeitenden und modernen öffentlichen Gesundheitsversorgung wird zudem nur einen Teil der Altlasten decken können. Im Endeffekt bedeutet dies, daß die BürgerInnen und Bürger die Privatisierung ihrer öffentlichen Gesundheitsversorgung selbst bezahlen. Der Abbau von Schulden liegt nicht allein in der Verantwortung des LBK, sondern bei der Kommune, daß heißt bei der Stadt Hamburg und ist somit eine Frage der Prioritätensetzung und des verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Geldern.
Meine Frage an Sie: Wie erklären Sie die offensichtlichen Widersprüche Ihrer Argumentation?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Willms
Sehr geehrter Herr Willms,
in unserer Argumentation vermag ich keine Widersprüche zu erkennen.
Zu dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts schreiben Sie, die CDU habe diese Entscheidung "provoziert" und das Urteil sowie das Verhalten der CDU sei ein "Affront" gegenüber den Hamburgern. Hier machen Sie es sich wirklich zu leicht: wenn das höchste Gericht Hamburgs nach einer durch die Initiatoren eingereichten Klage bestätigt, dass unser Handeln rechtmäßig ist, dann haben die Kläger dies "provoziert", und die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft hat sich bei der LBK-Entscheidung der politischen Gesamtverantwortung gestellt, die ihr durch die Wahl übertragen worden ist. Und zur Gesamtverantwortung gehört auch, Unpopuläres zu tun, wenn es notwendig ist - selbst wenn es einem Volksentscheid widerspricht, und ich hielte es für richtig, wenn auch Sie dies akzeptierten.
Die Teilprivatisierung des LBK deckt nicht die LBK-Schulden in voller Höhe - aber haben Sie einmal versucht, Schulden gewinnbringend zu verkaufen? Das geht nämlich nicht. Aber die Teilprivatisierung (die vielerorts in Deutschland praktiziert wird, z.T. sogar als Totalprivatisierung) sorgt dafür, dass frisches Geld in die Krankenhäuser investiert werden kann, was der medizinischen Betreuung der Hamburgerinnen und Hamburger zugute kommen wird, und sie entlastet die Staatskasse.
Die Alternative - die Krankenhäuser bleiben bei der Stadt, die Stadt übernimmt die Schulden und die laufenden Verluste - macht wirklich keinen Sinn, da sonst in vielen anderen Politikbereichen noch sehr viel stärker gekürzt werden müsste bzw. die Verbesserung der Kindertagesbetreuung durch 40 Mio € mehr gegenüber 2003 nicht finanzierbar wäre. In diesem Punkt machen Sie leider keine Vorschläge: wo würden Sie die Prioritäten setzen, was wäre aus Ihrer Sicht verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert