Frage an Bernd Reinert von Heiner J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Reinert,
ein Auszug aus einer CDU-Website:
Mitwirkung an der Gesetzgebung
Neben der Wahl ist die Volksgesetzgebung ein in der Verfassung aufgeführtes Mittel der politischen Willensbekundung des Volkes. Mit diesem Instrument können die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs unmittelbar an der Gesetzgebung teilnehmen.
Wie sollen wir Bürger dieser Stadt denn teilnehmen? Unsere Meinung im Falle des Verkaufes der LBK wurde einfach ignoriert!
MfG
Heiner Jäger
Sehr geehrter Herr Jäger,
das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass nicht nur das Volk einen Bürgerschaftsbeschluss bzw. ein Gesetz ändern oder aufheben kann, sondern die Bürgerschaft ebenso entsprechende
Volksentscheide.
Die Teilprivatisierung des LBK war angesichts eines Schuldenbergs in Höhe von einer Milliarde (nach Angabe des SPD-Abgeordneten Dr. Schäfer!) unvermeidlich, wenn man nicht an anderer Stelle im Haushalt noch stärkere Kürzungen gemacht hätte. Bei anderen Volksinitiativen, - begehren und - entscheiden sind Senat und Bürgerschaft dem Anliegen gefolgt (HWW, KITA, Rosengarten etc.), woraus Sie erkennen können, dass Willensbekundungen des Volkes für uns einen sehr hohen Stellenwert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert