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Frage von Dres. Judith und Thorsten D. •

Frage an Bernd Reinert von Dres. Judith und Thorsten D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Betr.: Gesetzentwurf zum Bebauungsplan Bergstedt 23; FRAGE AM ENDE DER INFORMATIVEN AUSFÜHRUNGEN

Sehr geehrter Herr Reinert,

wie Sie wissen, wird in Kürze vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ein Gesetzentwurf zum Bebauungsplan Bergstedt 23 (Immenhorstweg) in die Bürgerschaft zur Verabschiedung eingebracht. Weil dieser von breiten Teilen der Bevölkerung, den Naturschutzverbänden und allen Hamburger Parteien außer der CDU abgelehnt wird, möchten wir Ihnen gerne einige wichtige Informationen übermitteln.

Wie Ihnen bekannt ist, setzt sich die Interessengemeinschaft Immenhorstweg zusammen mit den Naturschutzverbänden seit mehr als 15 Jahren für den Naturerhalt und gegen eine Bebauung von ökologisch sensiblen Flächen am Immenhorstweg in unmittelbarer Nachbarschaft zum EU-Vogelschutzgebiet Hainesch-Iland (FFH-Gebiet) und Naturdenkmal Timmermoor ein. Erfolgreiche Bürgerbegehren mit mehr als 10.000 Unterschriften, ca. 1.000 Einwände gegen den B-Plan Bergstedt 23, eine aktuelle Massenbeschwerde bei der EU-Kommission, offizielle Einwände der Naturschutzverbände und diverse ökologische Gutachten von ausgewiesenen Fachleuten demonstrieren den Willen der Hamburger Bevölkerung über die Walddörfer hinaus, eine nachhaltige Zerstörung der Landschaft am Immenhorst nicht zuzulassen. Das erfolgreiche Bürgerbegehren gegen die Bebauung wurde vom Senat evoziert, die Wandsbeker Bezirksversammlung hat dem Bürgerbegehren offiziell zugestimmt.

Weil jedoch der Senat die Bebauungsplanungen weiter vorantreibt, möchten wir Sie eindringlich bitten, die Sachlage bezüglich der FFH-Verträglichkeit des B-Plans Bergstedt 23 zu prüfen. Nach Konsultation der Naturschutzverbände und diverser rechtlicher Vertreter sind wir sicher, daß der B-Plan Bergstedt 23 unzulässig ist, da er nicht FFH-verträglich ist. Die von der Stadt Hamburg in Auftrag gegebene FFH-Verträglichkeitsstudie (Büro für ökologische Planungen, 2003) und der Biologische Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsstudie (Ingo Brandt, 2003) stellen fest, daß eine erhebliche Beeinträchtigung des Eisvogels, Grünspechts, Kiebitz, Mäusebussards, Mittelspechts und Wachtelkönigs durch die geplante Bebauung erzeugt wird (FFH-Verträglichkeitsstudie S. 35, Biologischer Fachbeitrag, S. 43). Es geht damit eine unmittelbar schädigende Wirkung auf das benachbarte EU-Vogelschutzgebiet Hainesch-Iland aus.

Im FFH-Gutachten wird eine FFH-Verträglichkeit dennoch konstatiert, da geplante Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden, um eine Schadensminimierung unter die Schwelle der FFH-Verträglichkeit zu konstruieren. Anders ausgedrückt wird die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere Ausgleichsflächen, zur Begründung dafür herangezogen, daß die zuvor konstatierten erheblichen Beeinträchtigungen als nicht mehr erheblich einzustufen sind (vgl. Umweltbericht des B-Plans, S. 22 u. 23, S. 28, S. 52 u. 53).

Dies ist ein schwerer methodischer Fehler und naturschutzrechtlich unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit ist unabhängig davon vorzunehmen, ob auf der nachfolgenden Ebene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungsfolgen wird nach der Systematik des §34 BNatSchG, sowie nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie erst dann relevant, wenn die strengen Voraussetzungen des BNatSchG bejaht worden sind. Nach den FFH-Richtlinien (Methodik-Leitlinien, Artikel 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, 2001, Punkt 2.7, S. 10 u. 11; Flussdiagramm, S. 7) kann eine Bebauung bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung nur dann erfolgen, wenn keine Alternativlösungen vorliegen und zudem zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen. Diese liegen bei der geplanten Bebauung mit 150 Wohneinheiten ohne Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit und ohne einen gezielten Schutz von Personen und Sachwerten (siehe S. 11, Artikel 6 der Habitat-Richtlinie) definitiv nicht vor. Das Bauvorhaben ist damit auch nach EU-Recht unzulässig.

UNSERE FRAGE: WIE POSITIONIEREN SIE SICH VOR DIESEM HINTERGRUND DER RECHTLICHEN UND ÖKOLOGISCHEN UNZULÄNGLICHKEITEN DES B-PLANS BERGSTEDT 23 ZUR GEPLANTEN BEBAUUNG? Sollten Sie diesen nicht unverzüglich zurückziehen und erneut prüfen?

Mit freundlichen Grüßen

Dres. Judith und Thorsten Dierlamm für die Interessengemeinschaft Immenhorstweg
Birkenweg 10 b
22395 Hamburg
Tel.: 040/64536679

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Dierlamm, sehr geehrter Herr Dr. Dierlamm,

auf Ihre Fragen hat mein Fraktionskollege Hans-Detlef Roock zwischenzeitlich ausführlich geantwortet. Ich schließe mich seinen Argumenten an.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert