Frage an Bernd Reinert von Susanne B. bezüglich Familie
Sie schreiben, daß durch die Erhöhung der Grundsteuer eine Umverteilung zugunsten von Familien mit Kindern stattfindet. Im Umkehrschluß müßte das ja heißen, daß Familien mit Kindern von der höheren Grundsteuer nicht betroffen sind, aber - sofern Familien mit Kindern sich überhaupt noch Wohneigentum leisten können - können diese KEINE Befreiung der höheren Grundsteuer erlangen. Wo genau werden denn nun Familien entlastet? Können Sie mir bitte mal Beispiele geben, wo nicht nach dem Prinzip "linke Tasche/rechte Tasche" Familien tatsächlich mal finanziell entlastet wurden, ohne auf der anderen Seite wieder irgendwo mehr bezahlen zu müssen? Mir fallen gerade im Bereich Schule und Kitas so gar keine Entlastungen ein. Sollte es sie doch geben, würden die mich doch SEHR interessieren!!
Sehr geehrte Frau Blum,
Familien mit Kindern zahlen wie jeder andere die erhöhte Grundsteuer, die der Kindertagesbetreuung zu Gute kommt - man könnte sagen, die Familien mit Kindern erhalten eine Gegenleistung für die Grundsteuererhöhung. Alle anderen haben nur die Mehrbelastung, ohne dass ihnen daraus Vorteile entstehen. Das heißt, sie zahlen für die Familien mit Kindern. Die Alternative zur Grundsteuererhöhung wäre eine weitere Anhebung der KITA-Elternbeiträge gewesen, die dann eben nur die Eltern mit Kindern getroffen hätte - oder höhere Staatsverschuldung, die dann diese Kinder als Erwachsene wieder zurückzuzahlen hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert