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Frage von Gerhard R. •

Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Reinert,

zu ihrer letzten Antwort: Zahlreiche Mails werden provoziert, wenn die Empfänger Fragen nicht oder nur ausweichend beantworten und ohne vernünftigen Grund die Richtigkeit von Angaben bestreiten.

Schon für 2007 muss die Übernahme des kirchlichen Kita-Finanzierungsanteils von der Stadt finanziert werden.

Die Antwort des Senats auf eine GAL-Anfrage enthielt keine Angaben darüber, ob die Mehrkosten zu Lasten des Kita-Haushalts, der Kita-Eltern und der Kita-Beschäftigten gehen werden.
Das ist rücksichtslos!

Angehende oder junge Familien müssen neben Mieten, Fahrtkosten usw. auch die Höhe der Kita-Beiträge kennen, bevor sie sich für einen Wohnort entscheiden.

An welche Adresse muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister von Beust gesendet werden?
Wer ist für die Antwort zuständig?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

im wörtlichen Sinne gibt es keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, was Ihnen vermutlich ohnehin bekannt war, aber es gibt durchaus Kontrollinstrumente:

zum einen gibt es die Regelung, dass die Bürgerschaft nach Artikel 35 Absatz 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg "ihm das Vertrauen dadurch entzieht, dass sie mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt." Aus meiner Sicht besteht für einen solchen Antrag aber überhaupt kein Anlass.

Zum anderen können natürlich bei der nächsten Bürgerschaftswahl die Wählerinnen und Wähler (flapsig gesprochen) Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und mit ihrer Stimmabgabe darüber entscheiden, ob der Bürgermeister seinen Job gut gemacht hat. Ich finde, er macht diesen Job hervorragend.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert