Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Reinert,
zum Staatskirchenvertrag und zu Ihrer Antwort an Frau Großmann:
In der nicht kirchenfeindlichen WELT AM SONNTAG konnte man am 26.3.05 lesen, dass die jährlichen direkten und indirekten staatlichen Zuwendungen an die beiden großen Christenkirchen sich - ohne Zuschüsse für öffentliche Sozialeinrichtungen! - auf etwa 20 Milliarden Euro belaufen.
Die sozialen Leistungen der Kirchen und die ehrenamtliche Arbeit sind bereits - viel zu teuer! - bezahlt. Wenn jetzt in Hamburg beispielsweise
jährlich 5 Millionen Euro für Kirchen-Kitas hinzukommen, sind das Doppelzahlungen!
Diese Geldgeschenke gehen früher oder später zu Lasten von Kita-Eltern und Schulkindern. Deshalb schadet der Staatskirchenvertrag der Allgemeinheit.
Ist es richtig, dass ein Fünftel der Bürgerschaftsabgeordneten die Prüfung des Staatskirchenvertrages durch den Rechnungshof
auch gegen den Willen der CDU erreichen kann?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
zu Ihrer Frage: nach Artikel 71 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung kann ein Fünftel der Mitglieder der Bürgerschaft den Rechnungshof zu einer Prüfung auffordern, woraufhin der Rechnungshof unabhängig entscheidet, ob er dem Ersuchen entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert