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Bernd Reinert
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Frage von Tanja G. •

Frage an Bernd Reinert von Tanja G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reinert,

zum Verfahren beim Staatskirchenvertrag:
Herr Reth wies Sie auf nachteilige Folgen des Staatskirchenvertrages für die Bevölkerungsmehrheit - insbesondere für die Kita-Eltern - hin und wollte wissen, ob nach Ihrer Meinung nicht nur Gespräche mit den Kirchen geführt werden sollten. Sie lehnten dies mit folgender Begründung ab: Als der Senat mit Kita-Trägern über die Zuschusshöhe verhandelte, hat er auch nicht mit kinderlosen Hamburgern verhandelt, obwohl unter diesen manche bestimmt höhere Kita-Ausgaben ablehnen.

Jetzt geht es um höhere Kita-Beiträge als Folge der unberechtigten finanziellen Entlastung der Träger von Kirchen-Kitas. Ihr Vergleich provoziert folgende Frage:
Werden Probleme von Kindern und Eltern für Sie unwichtig, wenn es um die Erfüllung von Kirchenwünschen geht?

Vermutlich werden Sie - vorerst! - die Erhöhung von Elternbeiträgen bestreiten, obwohl auch
CDU-Abgeordnete erklärten, dass die Belastungsgrenze im städtischen Haushalt erreicht ist.

Das Fehlen der Gesprächsbereitschaft und Ihr peinlicher Vergleich werden der CDU schaden.
Spätestens jetzt wissen die HamburgerInnen, wie die CDU mit der absoluten Mehrheit im Parlament umgeht.

Mit freundlichen Grüßen,
Tanja Großmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Großmann,

die Probleme von Eltern und Kindern sind für die CDU und für mich alles andere als unwichtig: deshalb haben wir das bundesweit vorbildliche Kindertagesbetreuungsgesetz beschlossen, das u.a. folgende Regelungen zum Vorteil der Familien trifft:
- Seit April 2004 bewilligt die Stadt allen Berufstätigen mit Kindern, die älter als 3 Jahre sind, einen Betreuungsplatz. Ab dem 01.01.2005 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für die 3-6 Jährigen. Dieser wurde von 4 auf 5 Stunden ausgeweitet und umfasst nach Wunsch auch ein Mittagessen.
- Seit August 2004 gibt es ebenfalls eine Betreuungsgarantie für die unter 3-jährigen Krippenkinder der Berufstätigen.
- Ab dem 01.08.2006 wird erstmals ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr, deren Eltern berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden, eingeführt.
Die Stadt gibt für die Kindertagesbetreuung mehr Geld aus als je zuvor, und es werden mehr Kinder betreut als je zuvor, und auch die Träger leisten durch verstärkte Anstrengungen ihren Beitrag dazu. Aber ein Teil der zusätzlichen Leistungen muss auch durch höhere Elternbeiträge finanziert werden.
Wir gehen also sehr verantwortungsvoll mit der absoluten Mehrheit im Parlament um.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert