Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Reinert,
im Staatskirchenvertrag werden auch Interessen der gesamten Hamburger Bevölkerung berührt.
Beispiel: Finanzierungsanteil der Kirchen bei Kirchen-Kitas bzw. alle Vereinbarungen, die sich auf den städtischen Haushalt auswirken.
Meine Frage betrifft nur das Verfahren - nicht einen Verhandlungsgegenstand!!! - beim Staatskirchenvertrag:
Sollte der Bürgermeister jetzt auch Gespräche mit Vertretern der nichtchristlichen Bevölkerungsmehrheit führen?
Wird die CDU-Fraktion dies tun?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
als der Senat mit den Trägern der Kindertagesheime in Hamburg über die Zuschusshöhe, Betreuungsstandards etc. verhandelte, hat er auch nicht mit den kinderlosen Hamburgern parallel verhandelt, obwohl unter diesen bestimmt manche Gegner höherer Ausgaben für Kindertagesbetreuung zu finden sind. In diesem Sinne: zum Kirchenstaatsvertrag wird die CDU-Fraktion wird solche Parallelverhandlungen nicht führen, und ich würde auch dem Bürgermeister abraten, sollte er vorhaben, dies zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert