Frage von Gerhard R. • 20.06.2005
Frage an Bernd Reinert von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Reinert,
in fast allen Staatskirchenverträgen wurden staatliche Geldleistungen praktisch für die Ewigkeit(!) vereinbart: Unbefristete Laufzeiten der
Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind. Wie konnte dieser skandalöse Text auch in Hamburg ein Verhandlungsgegenstand werden?
Muss man jetzt eine grenzenlose Großzügigkeit bei Kirchenwünschen befürchen?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Antwort von Bernd Reinert CDU • 20.06.2005
Sehr geehrter Herr Reth,
Nochmals: Ihre Frage richtet sich auf einen Verhandlungsgegenstand, und dazu gebe ich während laufender Verhandlungen keinen Kommentar ab.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert