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Bernd Reinert
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Frage von Jan Ole U. •

Frage an Bernd Reinert von Jan Ole U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Reinert,

Als drittes Bundesland nach Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat Schleswig-Holstein eine Rauchmelder-Pflicht in Wohnungen eingeführt. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde am 16. Dezember 2004 vom Landtag verabschiedet. Danach muss in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen mindestens jeweils ein Rauchmelder angebracht werden. Nur bei Neubauten gilt diese Regelung ab sofort. Im Gegensatz zu den beiden anderen Bundesländern verlangt Schleswig-Holstein auch eine Nachrüstung mit Rauchmeldern in Altbauten. Dafür wird eine Frist bis Ende 2009 gewährt.

Auch in Hessen zeichnet sich eine Rauchmelder-Pflicht ab. Der Landtag hat am 14. Dezember 2004 ein Gesetz zur entsprechenden Änderung der hessischen Bauordnung in erster Lesung verabschiedet. Mit einem In-Kraft-treten wird in der ersten Jahreshälfte 2005 gerechnet. Wie die drei anderen Bundesländer fordert auch Hessen die Anbringung von Rauchmeldern in Schlaf- und Kinderzimmern sowie auf Rettungswegen in Neubauten. Für Altbaubestände schreibt der Gesetzentwurf eine Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2014 vor.
Quelle: BrandSchutz 02/2005

Sie werden sicherlich wissen, dass die überwiegende Mehrzahl der Toten bei Wohnungs- und Wohnhausbränden durch den Brandrauch zu Tode kommen. Die meisten Leben hätten durch Rauchmelder gerettet werden können.

Wann wird in Hamburg die LBO dahingehend geändert werden, dass auch bei uns Rauchmelder zur Pficht werden?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Ole Unger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Unger,

in den kommenden Monaten soll eine Neufassung der Hamburgischen Bauordnung beraten und beschlossen werden, und dabei wird sicher auch die Rauchmelder-Pflicht in Wohnungen geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert