Frage an Bernd Reinert von Jan Ole U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Reinert,
vielen Dank für Ihre metaphorische Antwort vom 7.2.05.
Sie schrieben:
das in Hamburg eingeführte Modell entspricht im wesentlichen dem in anderen Bundesländern, auf deren Erfahrungen man hier aufgebaut hat.
Wenn man sich die Drucksache 18/502 ( http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/Cache/452099B4A024058022F28A0C.pdf ), dann wird der geneigte Leser feststellen, dass die meisten Bundesländer, wenn sie denn eine Heilfürsorge haben, diese entweder FREIE Heilfürsorge heisst oder sie mit einer Zuzahlung im Krankheitsfall (!) belastet wird. Lediglich zwei (von 16 !) Bundesländern haben monatliche Beteiligungen.
Warum wurde nicht auf die Erfahrungen von den meisten Bundesländern gebaut?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Ole Unger
P.S. Darf ich noch auf eine Antwort auf meine Frage vom 4.2.2005 hoffen?
Sehr geehrter Herr Unger,
lediglich drei Bundesländer haben (noch) das Prinzip der freien Heilfürsorge, sieben das Beihilfeprinzip, die übrigen Heilfürsorge mit Eigenanteilen, wobei das in Hamburg, Brandenburg und Niedersachsen praktizierte System am ehesten dem Solidarprinzip entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert