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Frage von Jan Ole U. •

Frage an Bernd Reinert von Jan Ole U. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Reinert,

zunächst einmal möchte ich mich bedanken, dass Sie mich als kritischen Menschen sehen. Richtigstellen muss ich allerdings, dass ich ihre Sparmaßnahmen in Gänze in Frage stelle. Dem ist nicht so. Wogegen ich mich zur Wehr setze, ist die Tatsache, dass wir Sonderopfer erbringen müssen und dies immer und immer wieder.

Zu den Pensionen will ich Ihnen mal einen Artkel zitieren:

Im Bundesbesoldungsreformgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge mit Rücksicht auf die Altersversorgung um sieben Prozent gekürzt mit dem Zusatz, dass der Staat diesen Anteil zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 29.Juni 1961 und 30.Juni 1969 ausgeführt, dass die Beamtenpensionen aus ersparten Gehaltsteilen finanziert werden. (...)
Nicht die Beamten sind überbezahlt, sondern die Verbuchung in den Haushaltsrechnungen ist falsch. Nicht die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sind zu kürzen, sondern die Finanzierung der Haushal­te ist nicht gegeben und muss anderweitig hergestellt werden.

So sieht die Lage aus. Wir Beamte werden immer wieder als Sparbüchse hearngezogen und dies seit spätestens 1957. Sie haben als Politiker dafür zu sorgen, dass Rücklagen gebildet werden. Wir haben unseren Anteil daran schon 1957 erbracht, zwischendurch immer wieder und jüngst 2002 mit der Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und jetzt wieder mit der Beteiligung an der Heilfürsorge.

Nochmal:
Wie sieht ihr Konzept aus, die Pensionen zu sichern, da ja schon das Bundesbesoldungsreformgesetz von 1957 von "ERSPARTEM" spricht, nicht von "aus dem laufenden Haushalt zu zahlen" Was passiert mit dem 0,2%-Eigenanteil (den ja auch wieder WIR finanzieren), der als Rücklage dienen soll? Wofür wird das Geld verwendet? Wird aus dem Topf auch etwas anderes finanziert als Pensionen und wenn ja was und warum?

Mit freundlichen Grüßen
Jan Ole Unger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Unger,

seit 1999 werden die Besoldungserhöhungen nicht in vollem Umfang an die Beamten ausgezahlt, sondern um 0,2 % vermindert, die in die Versorgungsrücklage gehen. Von 2011 bis 2017 wird diese durch eine weitere Verringerung des Höchstsatzes um 1,4 % weiter aufgefüllt (entspricht der zweiten Stufe der Rentenreform). Im Jahr 2010 wird die Versorgungsrücklage ca. 253 Mio. Euro umfassen, dabei ist ab 2004 eine Zinserwartung von 4% (gegenüber ursprünglich 6 %) berücksichtigt. Entnahmen aus diesem Sondervermögen sind erst ab 2018 schrittweise über mehrere Jahre möglich, und zwar nur für die Versorgung der Beamten und Richter. Darüber hinaus gibt es ein ´"Sondervermögen Zusatzversorgung der FHH" für Arbeiter und Angestellte (mit mittelfristig sinkenden Ausgaben) und den "Zusätzlichen Versorgungsfonds für die Altersversorgung der Bediensteten der FHH", der Ende 2010 ca. 115 Mio. Euro enthalten wird, ebenfalls zweckgebunden ist und ab 2010 schrittweise für entsprechende Zahlungen genutzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert