Frage an Bernd Reinert von Ronald D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Reinert,
im Zuge der anstehenden Bezirksverwaltungsreform ließen Sie im Abendblatt kürzlich verlauten, dass mit dieser Reform auch noch einmal das neue Wahlrecht überdacht werden müsse. Was genau meinen Sie damit? Wollen Sie den Einfluss der Wählerinnen und Wählern wieder beschränken, ähnlich wie bei der Volksgesetzgebung?
Wenn nicht, würde Sie sich zu den Grundfesten des neuen Hamburger Wahlrechts insbesondere im Hinblick auf den Einfluss der Wählerinnen und Wähler bekennen?
Mfg,
Ronny Deppe
Sehr geehrter Herr Deppe,
wenn im Zuge der Verwaltungsreform Bezirksgrenzen verändert werden, müssen nach dem Wahlgesetz auch die Wahlkreisgrenzen angepasst werden, da diese nach dem geltenden Gesetz die Bezirksgrenzen nicht überschreiten dürfen. Genau das war gemeint. Ob es wirklich zu einer solchen Änderung kommt, muss die weitere Diskussion über die Verwaltungsreform zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert