Frage an Bernd Krückel von Willem H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Krückel,
mich würde interessieren, wie Sie zum Thema "elektrische Zigarette" eingestellt sind.
Frage 1: Würden Sie Ihren Bürgern eine weniger schädliche Alternative, wie die e Zigarette bekanntlich eingestuft wurde, empfehlen? Oder würden Sie lieber ein Verbot der elektrischen Glimmstängel aussprechen.
Frage 2. Macht es für Sie Sinn, eine Regulierung der elektrischen Zigarette vonseiten der EU abzuwarten, oder sind Sie der Meinung, dass eine landesweite Regulierung eigenständig/Frühzeitig durchgeführt werden muss, wie das in NRW stattgefunden hat?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Willem Hoffmanns
Sehr geehrter Herr Hoffmanns,
vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Standpunkt zum Thema "E-Zigarette",
zu 1.: Ich würde einem Bürger nichts empfehlen, was überhaupt schädlich ist, weil für mich die Gesundheit oberste Priorität hat.
Jede Art von Genussmittel, wie Alkohol, Zigaretten u.Ä. ist unter gesundheitlichen Gesichtspunkten gesehen nicht zu empfehlen. Ich traue den Menschen aber zu, eigenverantwortlich entscheiden zu können, in welchem Rahmen sie Genussmittel konsumieren wollen.
Das Verbot der E-Zigarette kann nicht ausgesprochen werden, wenn sie nicht gegen gesetzliche Verordnungen verstößt. Gerade diese Frage ist aber höchst streitig. Das OVG in Münster hat gerade erst entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der E-Zigarette verdampfen und inhaliert werden, nicht als Arzneimittel zu bewerten sind. Das hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium anders bewertet.
zu 2.: Die Regulierung in Nordrhein-Westfalen ist vom OVG Münster nicht bestätigt worden, da die E-Zigarette keine therapeutische Zweckbestimmung hat und damit nicht als Arzneimittel eingestuft werden kann. Derzeit sind keine rechtlichen Bestimmungen erkennbar, die eine kurzfristige Regulierung erforderlich machen würden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krückel