
(...) 2 des Grundgesetzes, wonach durch Gesetz sicherzustellen ist, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Die von Bayern zu leistenden Zahlungen im Länderfinanzausgleich - zur Zeit etwas 2,5 Milliarden Euro jährlich - sind also gesetzlich vorgeschrieben und resultieren aus der im Ländervergleich relativen Stärke der bayerischen Steuereinnahmen. Der Länderfinanzausgleich ist Ausdruck bundesstaatlicher Solidarität und, wie gesagt, zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe. (...)