Frage an Bernd Heynemann von Thomas B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Heynemann,
bei der Beschäftigung mit dem Thema der "Abwrackprämie" habe ich heute beiläufig erfahren, dass die Abwrackprämie nicht für alle Autos zulässig ist.
Dies betrifft zum Beispiel den Fall eines Herstellers von Elektroautos. Hierbei wurde vom Bundeswirtschaftsministerium darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung der Prämie nur dann in Frage kommt, wenn das Fahrzeug tatsächlich mindestens 4-rädrig ist.
Das Besondere hierbei ist, dass die Elektroautos dieses Unternehmens nur dreirädrig sind, allerdings als Kfz´s zugelassen sind.
Inwiefern lässt es sich mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbaren, dass bestimmte Automodelle von der Auszahlung der Prämie ausgeschlossen sind?
Womit lässt sich erklären, dass hiermit de facto der kleine Aspekt der Umwelt völlig konterkarriert wird?
Zu guter Letzt würde mich ebenfalls interessieren warum ausländische und inländische konventionelle Fahrzeuge subventioniert werden und dagegen umweltschonendere Fahrzeuge aus deutscher Produktion benachteiligt werden.
Muss die Bundesregierung nicht letztlich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen, wenn eine derartige Benachteiligung erfolgt?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Böttcher
Sehr geehrter Herr Böttcher,
vielen Dank für Ihre Mail.
Die "Abwrackprämie" ist im Sinne des gesamten alten Autobestandes ohne protektionistische Abgrenzung beschlossen worden. Ihre Einwendung, keine 3-rädrigen Autos für diese Prämie vorzusehen, wird voraussichtlich auf dem (wie Sie beschrieben haben) Klageweg geklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Heynemann