Portrait von Bernd Heynemann
Bernd Heynemann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bernd Heynemann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jörg H. •

Frage an Bernd Heynemann von Jörg H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Heynemann !

Warum hat die CDU dieses katastrophale Erbschaftssteuergasetz von Herrn Steinbrück mitgetragen?Die Zeichen der Zeit wollen die Politiker wohl nicht erkennen.Immer mehr Paare leben unverheiratet zusammen.Die Partner stehen in guten wie in schlechten Zeiten füreinander ein haben allerdings wenn es ums Erben geht ganz schlechte Karten.Noch schlimmer ist die steuerliche Belastung in solchen Fällen.Wird zum Beispiel ein unverheirateter Partner als Alleinerbe notariell festgelegt,bekommt dieser dermaßen hohe Erbschaftssteuern auferlegt,daß er z.B.ein Haus nicht halten kann,auf Grund dieser enormen Steuerlast.Er muß eine Wahsinnshypothek aufnehmen oder sein Erbe sofort veräußern.Finden Sie diese Steuerregelung noch zeitgemäß?Der Trend geht nun mal in die von mir anfangs genannte Richtung.Wie kann es sein,daß Schwule und Lesben wesentlich besser in der Erbschaftssteuerregelung gestellt sind? Hier hat man anschei- nend den Geist der Zeit erkannt,in den anderen Fällen eher nicht.Werden Sie lieber Herr Heynemann,wenn es eine CDU/FDP-Regierung geben wird,sich für eine Änderung dieser Steuergesetze einsetzen? Es muß eine Gerechtigkeit hergestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

J.Hartung
Ottersleben

Portrait von Bernd Heynemann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hartung,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, bei der Erbschaftssteuerregelung besteht großer Handlungsbedarf. Das ererbte Unternehmen oder Immobilien verkauft werden müssen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen halte ich für eine Fehlentwicklung. So werden, in Bezug auf Unternehmen, Arbeitsplätze gefährdet. Gerade in einer Wirtschaftskrise kann beispielsweise nicht die Lohnsumme auf dem gleichen Niveau gehalten werden. Aber auch Privatpersonen sollten nicht gezwungen sein, ihr Erbe zu verkaufen um ihre Steuerschuld zu begleichen.

Wenn die Erbschaftssteuer überhaupt erhoben werden soll, dann muss sie so geregelt sein, dass sie keine Arbeitsplätze gefährdet und die Bürgerinnen und Bürgern – die ja in dieser Situation schon genug belastet sind – nicht in existenzielle Nöte bringt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bernd Heynemann