Frage von Uwe A. • 20.10.2008
Frage an Bernd Heynemann von Uwe A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heynemann,
ich warte noch immer auf Antwort zur Thematik vom 30.09.08!
Bedenkt man den bereits wie selbstverständlich laufenden Zwischenhandel durch Kabelbetreiber, so wird deutlich ein 2-Klassen-Fernsehsystem geschaffen. Die einen zahlen GEZ und sehen (wenn sie wollen und die Geräte anschaffen) "alles", die anderen zahlen GEZ + fast so hohe Kabelgebühren (je nach Anbieter und Angebot) und erhalten weniger - oder wie ich DVB-T ohne echte HD-Zukunft. So etwas ist verfassungskonform?
Oder ist die Kabelgebühr gesplittet, und die Sendeanstalten erhalten davon Renditen - quasi als Verbrauchersubventionierung für Limitierung?
Ich hoffe, Sie lassen sich nicht mehr ewig Zeit bei der Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Apelt
Antwort ausstehend von Bernd Heynemann CDU