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Bernd Heynemann
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Frage von Eberhard G. •

Frage an Bernd Heynemann von Eberhard G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heynemann,

in der Koalitionsvereinbarung wurde vereinbart, in dieser Legislatur-Periode ein Präventionsgesetz zu verabscheiden, durch das endlich eine klare und verbindliche Grundlage für die öffentlichen Zuständigkeiten von Kommunen, Ländern und der Bundesregierung im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und eine wirkunsgvolle Finanzierung gesichert werden sollte.

Aus der Zeitung habe ich entnommen, dass vorallem die CDU/CSU Fraktion sich einer entsprechenden Rechtssetzung entzieht.
Mir ist dies unverständlich, denn z.B. hat die gestrige Landes-Gesundheitskonferenz in Magdeburg wieder gezeigt, dass im Bereich der Gesundheitsförderung in Sachsen-Anhalt erheblicher Handlungsbedarf besteht . Wir würden daher sicherlich profitieren, wenn es eine ausreichende Finanzierung auf der Bundesebene und eine wirkungsvollere Organisation in den Kommunen gäbe, die durch ein entsprechendes Gesetz veranlasst werden könnten.

Da auch viele unserer Studierenden im Bereich Gesundheitsförderung
auf eine rechtliche Rahmenregelung für ihr Berufsfeld hoffen , bin ich Ihnen für eine Antwort zu den folgenden Fragen dankbar:
1. Wie schätzen Sie die Aussichten auf ein gemeinsames Präventionsgesetz in dieser Legislaturperiode ein?

2. Sehen Sie eine Chance, sich in Ihrer Fraktion für eine Gesetzes-Initiative zum Präventionsgesetz stark zu machen?

3. Wenn ja, in welcher Weise kann eine interessierte Öffentlichkeit Ihre Bemühungen unterstützen?

Mit freundlichen Grüssen aus Magdeburg

Prof. Eberhard Göpel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Göpel,

vielen Dank für Ihre Mail vom 17. September 2008. Bezüglich Ihrer Fragen möchte ich Ihnen folgende Antworten übermitteln:

1. In dieser Legislatur wird es voraussichtlich zu keinem Präventionsgesetz kommen, da die Aufteilung der Kompetenzen und Finanzen bisher nicht einvernehmlich geklärt werden konnte.

2. Unsere Fraktion ist daran interessiert ein Präventionsgesetz zu formulieren, aber zur Zeit gibt es (u. a. zum Thema Rauen und Alkohol) diverse Diskussionen, die die Fassung und Finanzierung in ein Gesetz immer schwieriger gestalten lassen.

3. Die Öffentlichkeit kann, wie im Punkt 2 geschildert, eine Diskussion befördern, was ein solches Gesetz im Sinne von Bonus und Malus, im Sinne von bewertbarer Gesundheitsvorsorge beinhalten kann und soll. Bisher ist diese öffentliche Diskussion noch nicht erfolgreich und breit angelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Heynemann